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ASYL/673: Überprüfung der Regelungen für unbegleitete Flüchtlingskinder (Institut für Menschenrechte)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 19. November 2010

Menschenrechtsinstitut fordert zum Tag der Kinderrechte die Überprüfung der Regelungen für unbegleitete Flüchtlingskinder


Berlin - Zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November erklärt Hendrik Cremer, Wissenschaftlicher Referent am Deutschen Institut für Menschenrechte:

"Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert die vollständige Beachtung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Im Mai hat die Bundesregierung zwar beschlossen, die Vorbehalte zur Kinderrechtskonvention zurückzunehmen. Diese Vorbehalte zielten insbesondere auf Einschränkungen der Verpflichtungen aus der Konvention gegenüber Flüchtlings- und Migranten-Kindern. Die Rücknahme der Vorbehalte darf allerdings kein Selbstzweck sein. Nun sollten die nationalen Bestimmungen und die Rechtspraxis, die etwa unbegleitete Flüchtlingskinder betreffen, auf den Prüfstand kommen. Nach gegenwärtiger Gesetzeslage im Aufenthalts- und Asylrecht können unbegleitete Flüchtlingskinder an der Grenze zurückgewiesen werden, in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren werden sie bereits ab dem 16. Lebensjahr wie Erwachsene behandelt. In einigen Bundesländern werden sie in Asylbewerberunterkünften für Erwachsene untergebracht. Minderjährige werden sogar in Abschiebungshaft genommen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert den Gesetzgeber zudem auf, den Zugang zum Recht auf Bildung für Kinder ohne Papiere sicherzustellen. Dazu bedarf es einer Gesetzesänderung im Aufenthaltsgesetz (AufenthG): Ein wesentliches Hindernis für den Schulbesuch von Kindern ohne Papiere ist die Übermittlungspflicht des õ 87 Abs. 2 AufenthG, die sich auch für Schulleitungen öffentlicher Schulen ergeben kann. Nach dieser Vorschrift müssen Personen ohne Aufenthaltsstatus von öffentlichen Stellen grundsätzlich an Ausländerbehörden gemeldet werden. Aus Furcht vor Abschiebung schicken Eltern ohne Aufenthaltsstatus ihre Kinder häufig nicht in die Schule. Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt der Politik darüber hinaus, die Situation von Kindern ohne Papiere auch im Bereich der Kindertagesstätten zu verbessern."

Weitere Informationen:
Policy Paper No. 14: Das Recht auf Bildung für Kinder ohne Papiere - Empfehlungen zur Umsetzung
Link: http://www.institut-fuer- menschenrechte.de/index.php?RDCT=2874b0110991b0493248


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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. November 2010
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. November 2010