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ASYL/569: Osnabrück ist überall (Der Schlepper)


Der Schlepper Nr. 46 - Winter 2008/2009
Quartalsmagazin für Migration und Flüchtlingssolidarität in Schleswig-Holstein

Osnabrück ist überall

Von Bernd Mesovic


Wie die Bundesregierung die Mangelversorgung des Asylbewerberleistungsgesetzes mangelhaft begründet Seit mehr als 15 Jahren sind die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht erhöht worden. Schlimm genug, dass es das Gesetz zur diskriminierenden Mangelversorgung immer noch gibt. Darüber hinaus werden die Schwierigkeiten, mit den zur Verfügung gestellten Mitteln ein auch nur halbwegs menschenwürdiges Dasein zu bestreiten, ständig größer. Jeder weitere Anstieg der Lebenshaltungskosten, in diesem Jahr besonders drastisch, vergrößert das Problem. Was für Zehntausende Menschen bitterer Alltag ist - für die Verantwortlichen in Bund und Ländern ist der Sachverhalt mal zu unwichtig, mal zu kompliziert, jedenfalls politisch zu unangenehm, um sich mit den Folgen für die Betroffenen ernsthaft auseinander zu setzen. Das Problem soll gar nicht gelöst werden, es soll erhalten bleiben. So jedenfalls liest sich das, was die Bundesregierung am 30. April 2008 auf eine Große Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag "Soziale Existenzsicherung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz" geantwortet hat (BT-Drucksache 16/9018).


Seit 15 Jahren ohne Anpassung an die Teuerungsrate

Ganz unverfroren wird die Tatsache, dass die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz seit dem Inkrafttreten des Gesetzes 1993 niemals erhöht worden sind, bagatellisiert. Zur Höhe der (Grundleistungs)Beträge wird im Jahr 2008 doch tatsächlich darauf hingewiesen, dass die vorige Bundesregierung in Beantwortung einer kleinen Anfrage aus dem Jahr 2000 darauf hingewiesen habe, dass angeblich keine Erfordernis zur Anpassung der Beiträge bestanden habe. Anfang 2002 war ein Verordnungsentwurf, der eine geringe, völlig unzureichende Erhöhung vorsah, im Bundesrat gescheitert. Die Bundesregierung heute: Es bestehe derzeit nicht die Absicht, eine neue Verordnung vorzulegen. Wer Flüchtlinge aushungert, muss darüber offenbar nicht zweimal nachdenken.


Worthülsen statt Argumente

Was da noch an Argumenten zusammengetragen wird, ist hanebüchen. Die Bestimmung der Höhe der Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sei beim Inkrafttreten 1993 auf der Grundlage von Kostenschätzungen erfolgt. Deren Methodik auch nur ansatzweise darzustellen, schenkt sich die Regierung. Da inzwischen im SGB XII die früheren Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz integriert seien und sich im Asylbewerberleistungsgesetz demgegenüber der Umfang der sonstigen Leistungen nicht geändert habe, sei ein direkter Vergleich nicht aussagekräftig. Absurd: Natürlich wird denen, die Asylbewerberleistungen beziehen, nicht unter der Rubrik "sonstige Leistungen" das gewährt, was ihnen durch die Nichtanpassung der Beträge vorenthalten wird.


Rosstäuscherei der Bundesregierung

Vollends deutlich wird die Rosstäuscherei der Bundesregierung da, wo die Notwendigkeit einer Erhöhung vor dem Hintergrund des Anstiegs der Verbraucherpreise um 21,9 % in den Jahren 1994 bis 2007 damit wegerklärt wird, dass in dieser Preisentwicklung auch Gütergruppen enthalten sind, die für die Asylbewerberleistungen nicht relevant sind oder für die angeblich der Bedarf durch Sachleistungen in Höhe der tatsächlichen Kosten gedeckt wird. Dass Asylsuchende und andere Migrantengruppen, die Asylbewerberleistungen bekommen, sich kein Auto leisten können und die Heizung für das Mehrbettzimmer im Lager vom Amt bezahlt wird, würde allenfalls dazu dienen können, einen geringen Prozentsatz der Verbraucherpreissteigerungen für unerheblich zu erklären. Im Übrigen treffen die rasanten Preissteigerungen natürlich auch diejenigen, die nicht mit Sachleistungen versorgt werden.


Praxis der Bundesländer so unterschiedlich wie unklar

In ihrer Antwort auf die Große Anfrage hat die Bundesregierung rudimentäre Angaben zur Praxis der Bundesländer bei der Gewährung von Asylbewerberleistungen zusammengetragen, z. B. zum Anteil der jeweils in Sach- bzw. in Form von Geld gewährten Grundleistungen sowie zur Unterbringungsform in den einzelnen Ländern (Lager, Privatunterbringung). Konkret gefragt, welche Mechanismen sicherstellen, dass die von gemeinnützigen oder kommerziellen Unterbringungsbetreibern erbrachten Leistungen in Massenunterkünften auch nur annähernd ihrem Geldwert nach den Regelsätzen des Asylbewerberleistungsgesetzes entsprechen, ergibt sich eine von den Ländern angestimmte Kakophonie. Brandenburg behauptet einfach, es lägen keine Erkenntnisse über Benachteiligungen von Leistungsberechtigten vor. Wo kein Kläger, da kein Richter, wo kein Prüfer, da keine Erkenntnis. Hessen erklärt, dass die Qualität der Lager zwar nur bis zum Jahr 2000 durch Verordnung geregelt war. Die bis dahin geltenden Mindeststandards würden aber auch weiterhin als Richtwerte für den Betrieb bestehender Unterkünfte gelten. Warum hat man die Verordnung abgeschafft, wenn man ihre Richtwerte weiterbestehen lässt? Na logisch, damit man nicht prüfen muss und die Gebietskörperschaften machen können, was sie wollen. Weiche Standards können auch mal unterschritten werden. Das Saarland behauptet, es gebe keine Vergleichsmöglichkeiten zur Klärung der Frage, ob die Leistungen dem Geldwert nach den Regelsätzen entsprechen. Die Frage nach den durch Sachleistungen repräsentierten Geldwerten sei sinnlos, weil so kein Rückschluss auf die Qualität der gelieferten Lebensmittel möglich sei. Die saarländische Mangelversorgung läuft also unter der schönen Parole "Qualität statt Quantität". Und dass der Saarländer bei der Beantwortung der Frage erstmal auf Lebensmittel kommt, muss wohl an dem Hang der Region zum Kulinarischen liegen. Die Preisgestaltung für die Lebensmittel sei "Ergebnis marktwirtschaftlicher Prozesse". Klar: Wenn irgendwo etwas teurer wird oder man weniger bekommt, dann ist dies in diesem Land immer das Ergebnis marktwirtschaftlicher Prozesse, irgendwie logisch, schlüssig, unvermeidlich - aber letztlich schwer erklärbar, weshalb ähnlicher Unfug immer von Ökonom Hans-Werner Sinn mehrfach auf allen Fernsehkanälen erklärt werden muss.

Niedersachsen stellt fest, es sei Aufgabe der Kommunalbehörden sicherzustellen, dass die Leistungen dem Geldwert entsprechen. Hier also hält man den Sachwert für prüfungsfähig, anders als im Saarland. Wie es allerdings die Kommunen machen, das wird man schließlich nur über Anfragen im niedersächsischen Parlament erfahren können. Die zentrale Aufnahmebehörde Niedersachsens überprüfe die Einhaltung ihrer Rahmenverträge regelmäßig während der Essensausgabe. Man darf sich das als eine Variante der schwierigen Funktion des Vorkosters vorstellen, der - obzwar meist unbekannt - historisch wichtiger war als Koch und Regent.

Ansonsten enthält die Anfragenbeantwortung die Wiederaufbereitung alter Theoreme, also in Berlin unzureichend gesichert zwischengelagerten Unfug. So liest man wieder einmal, das Asylbewerberleistungsgesetz stelle auf die Bedürfnisse eines in aller Regel kurzen und nur vorübergehenden Aufenthaltes ab. Deshalb bedürften die Leistungsempfänger auch keiner integrativen Leistungen. Mal ein paar Jahre Nichtintegration, das schadet doch keinem. Die elende Praxis hat man ja ohnehin in großen Teilen des Bundesgebietes in Lager abgeschoben. Damit fällt sie nicht so sehr auf. Und im Übrigen wird man inzwischen ernsthaft in Frage stellen müssen, dass Hartz IV-Empfänger die integrativen Leistungen bekommen, die sie zu einer Teilhabe (Integration) in dieser Gesellschaft brauchen.

In der Welt der Ministerialbürokraten ist ein um die integrativen Leistungen gekröpftes Gesetz ein wunderbarer Beitrag zum Bürokratieabbau: "Das Asylbewerberleistungsgesetz vereinfacht das Leistungsrecht der Sozialhilfe..." Das kann durchaus noch marktradikaler formuliert werden: die komplette Verweigerung von Leistungen vereinfacht das Leistungsrecht noch mehr. Otto Normalverbraucher weiß ja, dass man sich besonders dann warm anziehen muss, wenn der Gesetzgeber verspricht, z. B. das Steuerrecht zu vereinfachen. Die Notwendigkeit, sich warm anzuziehen, ist ja nicht länger bloß Metapher, sondern eine dringende Empfehlung des Subprime-Sozialdemokraten Sarrazin, des Berliner Finanzsenators. Sollen doch die Armen, wenn es für die Energierechnung nicht reicht, einen Pullover anziehen. Wenn Marie-Antoinette noch lebte, könnte sie in dieser Partei Karriere machen, soll sie doch gesagt haben, wenn das Volk kein Brot habe, dann möge es eben Kuchen essen.

Die Bundesregierung hält an der Abschreckungsdoktrin des Asylbewerberleistungsgesetzes fest: "Der vom AsylbLG verfolgte Zweck, den Missbrauch des Asylverfahrens einzuschränken, rechtfertigt es, Asylbewerbern ohne Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz die erforderliche Hilfe zum Lebensunterhalt in der Form von Sachleistungen zu gewähren". Der Fairness halber sei gesagt: Auch kein deutsches Gericht hat es bislang gewagt, die erklärte Absicht des Gesetzgebers anzutasten, die hier lebenden Flüchtlinge zur Abschreckung derer, die noch kommen könnten, zu drangsalieren und vollkommen zum Objekt zu machen, wie es die Verfassung eigentlich verbietet. Den letzten Salut zur Torheit der Regierenden hat jüngst das Landessozialgericht NRW geschossen (s. u.).


Kostenübernahme medizinischer Behandlung mangelhaft

Flüchtlingsinitiativen beklagen, dass es nach wie vor große Probleme bei der Kostenübernahme für medizinische Behandlungen gibt, wenn die Patienten zu dem Personenkreis gehören, der Asylbewerberleistungen erhält. Die Bundesregierung schert es nicht: "Nach Auskünften aus den Ländern sind derartige Probleme grundsätzlich nicht bekannt. Soweit im Einzelfall Probleme auftreten, dürften diese nach Ansicht der Bundesregierung so nicht zu verallgemeinern sein; ein Handlungsbedarf besteht nicht." Je konkreter die Frage, desto unwissender die Bundesregierung. So beziehen sich die Fragesteller auf eine Studie von Birgit Behrensen und Verena Groß "Auf dem Weg in ein normales Leben", eine Analyse der gesundheitlichen Situation von Asylsuchenden in der Region Osnabrück, entstanden im Rahmen eines Equal-Projekts. Sie beschreibt die krankheitsverursachenden Faktoren in den Lebensbedingungen von Asylsuchenden. Antwort: "Die Studie bezieht sich lediglich auf eine kleine Region Deutschlands. Für eine Verallgemeinerung der zitierten Aussagen liegen der Bundesregierung keine belastbaren Anhaltspunkte vor. Eine Abkehr vom Sachleistungsprinzip ist nicht geplant. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Länder sicherstellen, dass die gebotene ärztliche Versorgung nicht durch Sprachprobleme beeinträchtigt wird. Für die übrigen Empfehlungen der Studie besteht kein gesetzlicher Regelungsbedarf. Über Modalitäten des Gesetzesvollzugs entscheiden die Länder im Übrigen in eigener Verantwortung." Ein wahrlich tiefgestaffeltes System der Verantwortungs- und Realitätsverweigerung. Osnabrück ist fast überall.


Deutschland Schlusslicht der EU bei gleichem Zugang zu medizinischer Versorgung

Nächstes Beispiel: Nach einer Studie von Médecins du monde ist Deutschland das einzige Land der EU, das Asylsuchenden nicht den gleichen Zugang zur medizinischen Versorgung bietet wie Inländern. Wäre eine Änderung nicht im Sinne einer EU-Harmonisierung? Die Bundesregierung messerscharf: "Eine Aussage, inwieweit Asylsuchenden und anderen Personen ein gleicher Zugang zur gesundheitlichen Versorgung wie anderen Bürgerinnen und Bürgern gewährt wird, sagt nichts über die Qualität der gesundheitlichen Versorgung der Betroffenen aus." Eine frappierende Argumentation, die bei der Interpretation von Diskriminierungssachverhalten Schule machen könnte. Ist es nicht besser, in einem qualitativ höherwertigen Gesundheitsversorgungssystem Patient vierter Klasse zu sein? Hausaufgabe: Beantworten Sie diese Frage bis zur nächsten Gesundheitsreform.


Unwille bei Umsetzung von EU-Recht

Zutiefst unwillig zeigt sich die Bundesregierung auch bei Fragen zur Umsetzung von EU-Richtlinien, soweit sie die soziale Existenzsicherung von Asylsuchenden betreffen. Folteropfer, Traumatisierte, Angehörige besonders schutzbedürftiger Personengruppen - nach Auffassung der Bundesregierung gibt es bei deren Versorgung kein Problem: "Die Vorschriften der Paragraphen 4,6 AsylbLG erlauben die angemessene Versorgung der Betroffenen." Die Einrichtungen, die diesen Personenkreis betreuen, wären froh, wenn es auch nur annähernd so wäre.


Besonders Schutzbedürftige werden nicht beachtet

Die EU-Aufnahmerichtlinie kennt den Personenkreis besonders hilfsbedürftiger Personen. Dünnes Eis beschreitet die Bundesregierung mit ihrer Behauptung, die EU-Aufnahmerichtlinie schreibe den Mitgliedsstaaten kein Identifizierungsverfahren zur Ermittlung dieses Personenkreises vor. Richtig ist, dass hier keine Methodik oder ein bestimmtes Identifizierungsverfahren vorgeschrieben ist. Von der Logik der Richtlinie her aber fordert die Identifikation dieser mit bestimmten Rechten ausgestatteten Gruppe ein Verfahren, mit dem festgestellt werden kann, ob sie in diese Kategorie gehören. Nicht einmal bei der Behandlung dieser Personengruppen zeigt die Bundesregierung ein Minimum an Anstand. Mit aller Konsequenz, ist doch die zukünftige Finanzierung vieler Behandlungszentren für Folteropfer ungeklärt. Um jeden Preis soll an der Praxis der Diskriminierung, Mangelversorgung und Lagerunterbringung zu Abschreckungszwecken festgehalten werden.


Gerichtsentscheid versorgt in Deutschland geborene Kinder erst nach 4 Jahren mit erhöhten Leistungen

Wo der Gesetzgeber noch eine interpretationsbedürftige Lücke gelassen haben mag, da springen dann deutsche Richter ein mit Entscheidungen, bei denen man sich einen Kurt Tucholsky als Kommentator wünschen würde. So bejaht das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen die Rechtsfrage, ob in Deutschland geborene Kinder erst nach Erfüllung der Wartefrist von vier Jahren die erhöhten Leistungen nach Paragraph 2 Absatz 1 Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, auch wenn ihre Eltern die Voraussetzungen für die höheren Leistungen durch Ablauf der Wartefrist bereits erfüllt haben. Also zur Verdeutlichung: Mama und Papa haben die Zwangsabfütterung und Mangelversorgung in Deutschland vier Jahre lang ausgehalten und jetzt Anspruch auf die höheren Leistungen auf dem Niveau des SGB XII. Wird das jetzt neugeborene Menschenkind gleich in eine Wartefrist von vier Jahren ab Ankunft auf dieser Erde hineingeboren? Bekommt es also vier Jahre lang die geminderten Leistungen, obwohl seine Eltern endlich in den minimalen Privilegien des Paragraph 2 Absatz 1 Asylbewerberleistungsgesetz gelandet sind? Kann es einen solchen Unfug überhaupt geben, fragt sich der nicht juristisch Gebildete. Ganz anders das Landessozialgericht NRW: Die Frage der Sinnhaftigkeit des Auseinanderfallens von Leistungsansprüchen innerhalb einer Familie stelle sich angesichts der klaren gesetzlichen Vorgaben nicht. In Normaldeutsch übersetzt: Der Gesetzgeber mag zwar Unsinn verabschiedet haben, da dieser aber juristisch halbwegs eindeutig formuliert ist, stellt sich dem zur bloßen Auslegung der Gesetze verdammten Richter diese Frage gottlob nicht. Das LSG weiter: Die entsprechende Vorschrift differenziere gerade nicht hinsichtlich des Alters, sondern gehe vom Individualanspruch jedes Leistungsberechtigten aus und verlange unterschiedslos den Ablauf der Wartefrist. Nach Überzeugung des Gerichts ist das Ganze auch verfassungsgemäß, obwohl es auf die Feststellung hinweist, dass das Versorgungsniveau bereits 2007 etwa 35 Prozent unter den Regelsätzen des SGB XII lag. Der Gesetzgeber habe halt einen weiten Gestaltungsspielraum. Und gegen Artikel 27 der UN-Kinderrechtskonvention verstoße die Regelung auch nicht. Immerhin ist die Revision zugelassen.

Bislang ist es der Bundesregierung immer wieder gelungen, die Konkurrenz unter den Benachteiligten der Gesellschaft zu schüren, zwischen Arbeitslosen und Minijobbern, zwischen Flüchtlingen und Hartz IV-Empfängern. Es sind allerdings ganz andere Gruppen, die die Gewinne aus der Konjunktur in den vergangenen Jahren unter sich aufgeteilt haben. So schreibt die Frankfurter Rundschau vom 28. Juli 2008: "Gänzlich unbelastet von derlei Sorgen ist eine andere Bevölkerungsgruppe. Die Vorstände der 30 Konzerne aus dem deutschen Aktienindex genehmigten sich in 20 Jahren ein Gehaltsplus von 650 Prozent. Weil ihre Vergütung vom Erfolg abhänge, hätten sie von der guten Konjunktur profitiert, stellte die Unternehmensberatung Kienbaum fest." Selbst wer sich ein gerüttelt Maß an Kinderglaube bewahrt hat an die ausgleichende Gerechtigkeit des rheinischen Kapitalismus und den Erfolg des Tüchtigen auf dem freien Markt wird feststellen müssen, dass dies mit der wirklichen Welt nichts zu tun hat. Die Vorstandsvergütungen haben sich in diesem Zeitraum keineswegs parallel zur Entwicklung des Dax bewegt. Von drastischen Einbrüchen der Vorstandsvergütungen durch die aktuelle Rezession der Weltwirtschaft hätte man bestimmt schon gehört. Hans-Werner Sinn und andere Angehörige der Spökenkieker Berufssparte "Analysten" werden uns gewiss erklären, warum dies letztlich schicksalhaft, unausweichlich und zum Wohle aller ist.


Bernd Mesovic ist Referent bei PRO ASYL.


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Quelle:
Der Schlepper Nr. 46 - Winter 2008/2009, Seite 14-17
Quartalsmagazin für Migration und Flüchtlingssolidarität in
Schleswig-Holstein
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Februar 2009