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ASYL/1226: Familiennachzug - Härtefallregelung nicht ausreichend (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 28. Dezember 2017

PRO ASYL zur Debatte um den Familiennachzug

Härtefallregelung nicht ausreichend


PRO ASYL fordert von den Sondierenden, die familienfeindliche Verweigerung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte zu beenden: »Eine Härtefallregelung ist absolut nicht ausreichend. Wer will nach welchen Kriterien auswählen, wer aus dem Kriegs- und Krisengebiet ausreisen darf und wer nicht. Das ist nebulös. So kann ein Grundrecht durch Behördenentscheidungen zum Leerlaufen gebracht werden. Wir erwarten nicht mehr und nicht weniger als die Einhaltung der verbrieften Grund- und Menschenrechte. Deshalb muss die gesetzliche Trennung der Familien zum 16. März 2018 auslaufen. Familien gehören zusammen«, fordert Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.

PRO ASYL warnt die SPD, sich auf faule Kompromisse einzulassen und erinnert, dass mit dem leeren Versprechen, eine Härtefallregelung würde funktionieren, bereits einmal die SPD eine Fehlentscheidung mitgetragen hat.

Eine Härtefallregelung nach § 22 AufenthG erfordert völkerrechtliche oder dringende humanitäre Gründe zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Während zunächst kaum ein einziges Visum nach dieser Norm erteilt wurde, sind es auch heute gerade einmal 66 erteilte Visa. Lediglich 230 weitere Fälle befinden sich noch in Bearbeitung (Stand 04.12.2017; Antwort des Auswärtigen Amtes vom 06.12.2017 auf die schriftliche Frage Nr. 11-263). 66 einzelne Visa nach knapp zwei Jahren können aber keinen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Familiennachzug ersetzen.

Die Anforderungen an § 22 AufenthG sind extrem hoch, wie das Auswärtige Amt selbst formuliert: »Er stellt keine allgemeine Härtefallregelung gegenüber den übrigen Aufenthaltszwecken dar. Eine Aufnahme aus dringenden humanitären Gründen ist eine Einzelfallentscheidung nach Abwägung aller Umstände und setzt eine besonders gelagerte Notsituation voraus, die sich von den Lebensumständen im Aufenthaltsland deutlich abhebt und aus der sich beispielsweise eine dringende Gefahr für Leib und Leben des Betroffenen ergibt.«

"Diese Sätze erinnern fatal an das jetzige Scheinangebot der CSU. Wir appellieren auch an die liberalen Kräfte in der Union, insbesondere den NRW-Ministerpräsidenten Laschet, sich dem Rechtsruck in der Union entgegenzustellen", forderte Günter Burkhardt. Die Verweigerung des Familiennachzugs ist desintegrativ. Hauptbetroffene der Aussetzung sind SyrerInnen. Zwischen Januar und Oktober 2017 bekam mit rund 62 % die Mehrheit nur den subsidiären Schutz erteilt (51.607 von insgesamt 83.555 inhaltlichen Entscheidungen). Ein Großteil der syrischen Flüchtlinge wird lange auf Schutz und Verbleib in Deutschland angewiesen sein. Für subsidiär Geschützte gibt es im Hinblick auf Rückkehrmöglichkeiten nach Syrien keinerlei Unterschied zu den GFK-Geschützten. Beide sind Abweichler des Assadregimes und laufen bei Rückkehr Gefahr verfolgt zu werden.

Ein sinnvoller Nebeneffekt wäre, dass ein beachtlicher Teil der bei Verwaltungsgerichten derzeit rund 322.000 anhängigen Klagen (BT-Drucksache 18/13703, S. 8) obsolet würde. Viele SyrerInnen klagen zu Recht auf den GFK-Schutz. Bis Mai 2017 gab es bei Gerichten rund 57.000 anhängige Asylverfahren von SyrerInnen (BT-Drucksache 18/13551, S. 26) gegen die Erteilung des subsidiären Schutzes.

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 28. Dezember 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Dezember 2017

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