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ASYL/1219: Restriktive Praxis bei der Ausbildungsduldung für junge Geflüchtete (Paritätischer Wohlfahrtsverband)


Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Pressemeldung vom 6. Dezember 2017

Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK): Paritätischer kritisiert restriktive Praxis bei der Ausbildungsduldung für junge Geflüchtete


Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert mangelnde Rechtssicherheit für ausbildungsbereite Betriebe und junge Geflüchtete, die in Deutschland einen Ausbildungsplatz in Aussicht haben. Die 2016 geschaffene Duldungsregelung sei unzureichend und werde in der Praxis zu restriktiv gehandhabt. Nach wie vor komme es häufig zu Ablehnungen und sogar Abschiebungen während bereits begonnener Ausbildungen. Der Paritätische fordert von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, die heute und morgen in Potsdam tagt, umfassende Korrekturen der gesetzlichen Regelung sowie der Erteilungspraxis.

"Es kann nicht sein, dass ausgerechnet den jungen Menschen, die sich selbst um einen Ausbildungsplatz bemüht haben und die hier bleiben wollen, durch restriktives Vorgehen der Behörden Perspektiven verbaut und immer wieder neue Steine in den Weg gelegt werden", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. "Engagierte junge Menschen werden zum Nichtstun verdammt, auf die Wartebank oder schlimmstenfalls sogar in ihre Herkunftsländer abgeschoben, wo nach wie vor Bürgerkrieg herrscht, während Betriebe händeringend nach Nachwuchsfachkräften suchen. Wir schaffen uns hausgemachte Integrationsprobleme", so Schneider.

Der Paritätische fordert Rechtssicherheit und Bleibeperspektiven für junge Geflüchtete. In einem offenen Brief an die Vorsitzende der ASMK fasst der Verband Problemanzeigen aus der Praxis und Korrekturvorschläge zusammen. Unter anderem brauche es einen unmissverständlichen Arbeitsauftrag an die Ausländerbehörden, die Potenziale junger geflüchteter Menschen zu nutzen und bei Vorliegen der Voraussetzungen einer Ausbildungsduldung folgerichtig die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis vorzunehmen. Die Ausbildungsduldung müsse zudem bereits bei Abschluss eines Ausbildungsvertrags und nicht erst zum Ausbildungsbeginn erfolgen. "Wer es mit der Integration junger Geflüchteter ernst meint, muss sich den rechtlichen Regelungen für die Aufnahme einer Ausbildung dieser Zielgruppe annehmen und zeitnah Lösungen entwickeln. Ein weiteres Abwarten wäre aus jugend-, integrations- arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischer Sicht fatal", so Schneider.

Unabhängig von dem Korrekturbedarf der Duldungsregelung verurteilt der Paritätische die für heute geplanten Abschiebungen nach Afghanistan aufs Schärfste.

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Quelle:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.
Oranienburger Str. 13-14, 10178 Berlin
Telefon +49(0)30|24636-0, Telefax +49(0)30|24636-110
Internet: www.paritaet.org, www.der-paritaetische.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Dezember 2017

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