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ASYL/1157: Inhumane Trennung von Flüchtlingsfamilien muss beendet werden (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 26. April 2017

Inhumane Trennung von Flüchtlingsfamilien muss beendet werden

PRO ASYL appelliert an den Bundestag


PRO ASYL fordert den Bundestag auf, dringende humanitäre Bedürfnisse von getrennten Flüchtlingsfamilien nicht zu vertagen. Zwar ist es unüblich, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages während einer Legislaturperiode von einer Regierungskoalition beschlossene Gesetze ändern. In diesem Fall appelliert PRO ASYL eindringlich, eine Ausnahme zu machen. Die Anträge der Opposition, die am Donnerstag zur Abstimmung stehen, gehen in die richtige Richtung. »Das Asylpaket II hat unmenschliche Folgen. Der Bundestag muss seine fatale Entscheidung korrigieren. Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte muss aufgehoben werden und der Familiennachzug beschleunigt werden,« sagt Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Dies ist nicht nur humanitär und verfassungsrechtlich geboten. Es dient auch der Integration. Wer Angst um seine Angehörigen hat, hat kaum die Energie, um sich auf Spracherwerb, Ausbildung, Arbeit und die Integration in Deutschland zu konzentrieren.

PRO ASYL appelliert mit einer öffentlichen Petition [1] an die Abgeordneten, die inhumane Trennung von Flüchtlingsfamilien zu beenden und den Familiennachzug zu ermöglichen. Mehr als 10.000 Unterschriften innerhalb von zwei Tagen zeigen die Dringlichkeit.

Bei PRO ASYL, Flüchtlingsräten, Beratungsstellen von Verbänden und Initiativen und Anwaltskanzleien treffen eine Vielzahl von Fällen ein, die dramatisch sind. Hier zwei Beispiele:

• Die Familie eines anerkannten syrischen Flüchtlings schafft es wegen der akuten Kriegshandlungen nicht, für den Botschaftstermin in der Türkei im Juli 2016 die syrisch-türkische Grenze zu passieren. Dann wird die Lage vor Ort immer gefährlicher. Anfang März 2017 wagt die Frau einen erneuten Versuch, mit den Kindern in die Türkei zu fliehen. Die Familie ist nahe der türkischen Grenze, als die Mutter erschossen wird, vermutlich von Milizen des sogenannten Islamischen Staates. Einem Verwandten gelingt es, die Kinder in die Türkei zu holen, wo sie seitdem auf die Zusammenführung mit dem Vater warten.

• Im März 2017 ertrank die Familie eines in Deutschland subsidiär Geschützten in der Ägäis. Nach über zwei Jahren Trennung hatten sich seine Ehefrau mit den zwei kleinen Kindern zu ihm auf den Weg gemacht. Sein Rechtsanwalt Jeremias Mameghani hat sich in einem offenen Brief an den Bundesinnenminister gewandt.


Anmerkung:
[1] https://www.proasyl.de/thema/familiennachzug/#topic-content

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 26. April 2017
Postfach 160 624, 60069 Frankfurt/M.
Telefon: +49 069 - 23 06 88, Fax: +49 069 - 23 06 50
E-Mail: proasyl@proasyl.de
Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. April 2017

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