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ASYL/1138: Abschiebungen nach Afghanistan sofort stoppen! (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 20. Februar 2017

Abschiebungen nach Afghanistan sofort stoppen

PRO ASYL appelliert an die Innenminister: AfghanInnen fair und rechtstaatlich behandeln!


PRO ASYL übt vor einer möglichen bevorstehenden Sammelabschiebung nach Afghanistan am 22. Februar scharfe Kritik am Verhalten der Innenminister der Bundesländer, insbesondere an Bayern. »Es ist unerträglich, dass Schutzsuchende aus Afghanistan, die zum Teil lange in Deutschland leben, überfallartig in Haft und anschließend in ein Flugzeug verfrachtet werden«, sagt Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Solche Vorgehensweisen hindern die Schutzsuchenden daran, gegen falsche Behördenentscheidungen vorzugehen. Nach Auffassung von PRO ASYL haben gegenwärtig Folgeanträge eine hohe Chance auf Erfolg - teilweise kommt auch die Erteilung von humanitären Aufenthaltserlaubnissen in Frage.

PRO ASYL fordert alle Bundesländer auf, Abschiebungen nach Afghanistan unverzüglich zu stoppen. Zu Recht haben die grün mitregierten Bundesländer vom Auswärtigen Amt eine Neubewertung der Lage in Afghanistan gefordert. PRO ASYL begrüßt diese Initiative und fordert, dass aktuell gar nicht nach Afghanistan abgeschoben wird.

PRO ASYL hat an die Innenminister der Bundesländer appelliert, sich fair und rechtstaatlich zu verhalten. Dazu gehört insbesondere, afghanische Flüchtlinge, die länger in Deutschland leben und die vor April 2016 den ablehnenden Asylbescheid erhalten haben, darüber aufzuklären, dass ihnen akut Abschiebungen drohen und es die Möglichkeit der Stellung eines Folgeantrages gibt. Auf massive Kritik stößt bei PRO ASYL, dass bei den vergangenen Abschiebeflügen Afghanen, die lange Jahre in Deutschland gelebt und zum Teil auch gearbeitet haben, abgeschoben wurden.

PRO ASYL befürchtet, dass die bayerische Überfallmethode am kommenden Mittwoch im Bundeskabinett in Gesetzesform gegossen werden soll. Bislang musste bei Duldungen von länger als einem Jahr die Duldung zunächst widerrufen und die Abschiebung mindestens einen Monat vorher angekündigt werden (einmonatige Widerrufsfrist bei Abschiebungen nach § 60a Abs. 5 AufenthG). Das Bundesinnenministerium will diese Regelung im Aufenthaltsgesetz für bestimmte Personengruppen ersatzlos streichen. Das wäre der Türöffner für Überraschungsabschiebungen.

Im Einzelnen sieht PRO ASYL folgende Handlungsmöglichkeiten für Bundesländer.

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 20. Februar 2017
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Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Februar 2017

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