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ASYL/1114: Pro Asyl warnt SPD und Grüne - Union nicht auf den Leim gehen (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 28. Dezember 2016

PRO ASYL warnt SPD und Grüne: Union nicht auf den Leim gehen


PRO ASYL wirft CSU und Teilen der CDU vor, den Berliner Terroranschlag zu instrumentalisieren, um ihre flüchtlingsfeindlichen Ziele erneut in die Debatte einzubringen.

Wer immer wieder aufs Neue Rechtsverschärfungen fordert verstärkt Bedrohungsgefühle und Ängste. CDU und CSU begeben sich in einen Wettlauf mit den Rechtspopulisten, den sie nicht gewinnen können. Viele der Vorschläge haben mit dem vorgeblichen Ziel der Terrorbekämpfung rein gar nichts zu tun, kritisiert PRO ASYL-Geschäftsführer Günter Burkhardt. PRO ASYL appelliert an SPD und Grüne in den Ländern, »der Union nicht auf den Leim zu gehen«. Mit dem Abbau von Menschen- und Flüchtlingsrechten kann man keinen Terrorismus bekämpfen. »Dies führt nicht zu mehr Sicherheit, sondern leitet Wasser auf die Mühlen von Rechtspopulisten«, so Burkhardt.

Der Verweis der Union auf den »Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht« verlagert die politische Debatte. Der Gesetzentwurf verfolgt unter anderem das Ziel, die jahrelang diskutierte gesetzliche Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete ins Leere laufen zu lassen. Statt einer Duldung erhalten die Betroffenen nur noch eine Bescheinigung, die Integration und Arbeitsmarktzugang verhindert. Der Entwurf plant die Einführung einer »Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht«, die Betroffene dauerhaft von Integrationsmaßnahmen ausschließen und ihnen das sozio-kulturelle Existenzminimum verwehren soll. Mit dem geplanten Entwurf stünde die von der SPD im Koalitionsvertrag erreichte Bleiberechtsregelung nur noch auf dem Papier, ein Aufenthaltsstatus wäre aber für einen Großteil der potenziell betroffenen Menschen in der Praxis nicht mehr erreichbar. Wer nur noch »bescheinigt« in Deutschland ist, ist nicht geduldet und hat damit nicht mehr die Möglichkeit einer Verfestigung.

Forderungen, etwa nach de facto-Inhaftierung aller einreisenden Asylsuchenden in Transitzonen, der Verlängerung des Ausreisegewahrsams oder der Einstufung von Maghreb-Staaten als »sichere Herkunftsstaaten« haben ebenfalls nichts mit der Frage zu tun, wie Terroranschläge verhindert werden können. Amnesty International und PRO ASYL haben während des Gesetzgebungsverfahrens mehrfach auf die kritische Menschenrechtslage in den Maghreb-Ländern aufmerksam gemacht. Die Menschenrechte werden in diesen Ländern nicht eingehalten und die Regierungen verfolgen bestimmte Personengruppen.

Flüchtlinge werden nun generell in eine kollektive Mithaftung genommen. Anstatt das Versagen der Sicherheitsbehörden zu reflektieren, wird eine asylpolitische Debatte vom Zaun gebrochen. Nicht das Recht hat versagt, sondern die Behörden. Sie müssen erklären, warum sich ein potentieller Straftäter monatelang in ganz Deutschland ohne Meldeauflagen und Abschiebungsanordnung (§ 58a Aufenthaltsgesetz) bewegen konnte. Es ist bereits jetzt möglich, die Bewegungsfreiheit räumlich zu begrenzen. Verstöße können zu Inhaftierung führen, also zu Strafen ohne Bewährung.

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 28. Dezember 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Dezember 2016

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