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ASYL/1022: Köln - Reflexartige Gesetzesverschärfungen lenken von Behördenversagen ab (Pro Asyl)


Pro Asyl - 11. Januar 2016

Köln: Reflexartige Gesetzesverschärfungen lenken von Behördenversagen ab


Nach den massiven Übergriffen in der Silvesternacht ist es wichtig, die frauenverachtenden Straftaten schnell und umfassend aufzuklären und sich auf die Strafverfolgung der Täter zu konzentrieren. Stattdessen wird an vielen Stellen reflexartig über neuerliche Gesetzesverschärfungen diskutiert.


An verschiedenen Orten kam es an Silvester zu verabscheuungswürdigen Übergriffen auf Frauen, an denen offenbar auch Asylbewerber beteiligt waren. Nun muss alles getan werden, um die Geschehnisse aufzuklären und die Täter dingfest zu machen. Denn die bisher veröffentlichten Ermittlungsergebnisse offenbaren: In der Silvesternacht hat der Staat beim Schutz seiner Bürgerinnen versagt. Jetzt nach einer Verschärfung bestehender Gesetze zu rufen, stellt ein Ablenken von den Fehlern der Behörden dar.

Neues Ausweisungsrecht seit 1. Januar in Kraft

Der Ruf nach einer Verschärfung des Ausweisungs- und Abschiebungsrecht ist die falsche Antwort auf die schrecklichen Übergriffe. Immer neue Verschärfungen helfen nicht weiter, wenn ganz offensichtlich die Polizei bei der Anwendung des geltenden Rechts überfordert war. Die Verantwortlichen müssen das Versagen bei der Gefahrenabwehr aufklären und Konsequenzen daraus ziehen.

Das neue Ausweisungsrecht, das an einigen Stellen die erleichterte Ausweisung von Straftätern vorsieht, ist erst am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Dort wurde u.a. das erforderliche Strafmaß für Ausweisung von drei Jahren (zwingende Ausweisung) bzw. zwei Jahren (Ausweisung im Regelfall) auf zwei Jahre bzw. ein Jahr herabgesetzt (§ 54 AufenthG-neu). Es ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar, nach immer mehr Gesetzesverschärfungen zu rufen, obwohl das bestehende Recht noch gar nicht zur Anwendung gekommen ist.

Internationales Recht beachten

PRO ASYL weist darauf hin, dass auch für Straftäter menschenrechtliche Garantien zu beachten sind. Das internationale Recht verbietet die Abschiebung von Straftätern, wenn ihnen im Herkunftsland schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen drohen. Besteht im Herkunftsland die Gefahr von Folter, so darf die betroffene Person aufgrund des absoluten Folterverbots gem. Art. 3 EMRK [1] auf keinen Fall in dieses Land abgeschoben werden.

Die Mittel des Strafrechts müssen konsequent ausgeschöpft werden. Abschiebung in die Folter ist kein probates Mittel, um rechtstaatlich auf Straftaten, seien sie noch so abscheulich, zu reagieren.


Anmerkung:
http://www.echr.coe.int/Documents/Convention_DEU.pdf

Weitere Informationen:
Ausweisungsrecht und Flüchtlinge - Überblick zur Rechtslage (pdf)
http://www.proasyl.de/fileadmin/fm-dam/NEWS/2016/Ausweisungsrecht_und_Fluechtlinge_-_Ueberblick_zur_Rechtslage.pdf


URL des Artikels auf der Pro Asyl-Homepage:
http://www.proasyl.de/de/news/detail/news/koeln_reflexartige_gesetzesverschaerfungen_lenken_von_behoerdenversagen_ab/

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Quelle:
Pro Asyl, 11. Januar 2016
Postfach 160 624, 60069 Frankfurt/M.
Telefon: +49 (0) 69 - 24 23 14 - 0, Fax: +49 (0) 69 - 24 23 14 72
E-Mail: proasyl@proasyl.de
Internet: www.proasyl.de
mit freundlicher Genehmigung von Pro Asyl


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Januar 2016

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