Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → ERNÄHRUNG

VERBAND/1919: Wichtige Änderung im deutschen Biopatentrecht (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 28. Juni 2013

Wichtige Änderung im deutschen Biopatentrecht

DBV: Gesetzgeberische Klarstellung auch auf EU-Ebene erforderlich



Der Deutsche Bauernverband (DBV) hält die heute im Bundestag beschlossene Änderung im Biopatentrecht für einen Schritt in die richtige Richtung. Nach dem deutschen Patentgesetz werden bald ausdrücklich nicht nur "im Wesentlichen biologische" Verfahren von der Patentierbarkeit ausgenommen sein sondern auch die ausschließlich durch solche Verfahren gewonnenen Pflanzen und Tiere. Nach der Gesetzesbegründung sollen nicht nur die Pflanzen und Tiere selbst davon umfasst sein sondern auch das entsprechende zur Erzeugung bestimmte Material, wie z.B. Saatgut bei Pflanzen oder Sperma bei Tieren. Eine vom DBV geforderte umfassendere Formulierung, die sich insgesamt auf "Erzeugnisse" konventioneller Zuchtverfahren bezieht, ist jedoch nicht aufgenommen worden. Wichtig ist, dass die konventionelle Zucht und deren Ergebnisse nicht patentierbar sind, so der DBV. Dieser Grundsatz dürfe nicht durch eine Patentierung der Endprodukte umgangen werden.

Die Änderung hält sich im Rahmen der Auslegung der EU-Biopatentrichtlinie, die durch das deutsche Patentrecht umgesetzt werde, so der DBV. Denn wenn ein konventionelles Züchtungsverfahren nicht patentierbar sei, müsse dies zwangsläufig auch für die mit diesem Verfahren gezüchteten Pflanzen und Tiere gelten. "Die Novellierung ist richtig, weil sie nun endlich die längst überfällige Klarstellung herbeiführt", so DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born. Denn alle Fraktionen des Deutschen Bundestages hatten sich vor dem Hintergrund der rechtlichen Unklarheiten bereits Anfang 2012 übereinstimmend dafür ausgesprochen, eine Änderung der Vorschriften zu den Biopatenten in Angriff zu nehmen. Bei einer Expertenanhörung im Bundestag zu dieser Thematik hatte der DBV die Klarstellung abermals gefordert, damit in dieser Frage zumindest über die Patentanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt zukünftig rechtssicher entschieden werden kann.

Die Änderung sei ein wichtiges Signal nach Brüssel an den europäischen Gesetzgeber, so der DBV. Dieser sei nun gefordert, ebenfalls klarstellende Änderungen vornehmen. Der DBV fordert auch weiterhin nachdrücklich die Änderung der Biopatentrichtlinie dahingehend, dass Pflanzen und Tiere gänzlich von der Patentierbarkeit ausgenommen werden, da immer wieder versucht werde, mittels Patentanträgen den Zugang zu den genetischen Ressourcen, also zu Nutzpflanzen und Nutztieren, einzuschränken. Die Anwendung des Patentrechtes auf Pflanzen und Tiere ist der falsche Weg und wird vom DBV strikt abgelehnt. Um Innovation in der Landwirtschaft und insbesondere in der Züchtung zu fördern, sei der Sortenschutz das richtige Instrument.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 28. Juni 2013
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2013