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VERBAND/1512: Raubbau an der Natur muß weltweit verhindert werden (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 3. Juli 2009

Raubbau an der Natur muss weltweit verhindert werden

Bauernverband kritisiert Nachhaltigkeitsverordnung als zu bürokratisch


Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert, dass die neue Nachhaltigkeitsverordnung für die deutsche Landwirtschaft eine überflüssige zusätzliche Bürokratie mit sich bringt. Die deutschen Bauern stellen die Nachhaltigkeit des Anbaus von Biomasse für erneuerbare Energien ebenso sicher wie für Lebensmittel, erklärte der DBV anlässlich der Verabschiedung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung im Deutschen Bundestag. Das vorhandene Fachrecht in Deutschland und Cross Compliance gewährleisten die Nachhaltigkeit des Anbaus und bestätigen die erheblichen Anstrengungen der deutschen Landwirte. Anstatt die deutschen Landwirte künftig mit neuen Auflagen und einer zusätzlichen Kontroll- und Zertifizierungswelle zu überziehen, gelte es sicherzustellen, dass endlich der Raubbau an der Natur in anderen Teilen der Welt verhindert werde, betonte der DBV.

Aufgrund des erheblichen Zeitdrucks, unter dem die Bundesregierung die Verordnung über Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse verhandelt habe, werde die Verordnung eine "geringe Halbwertszeit" haben, erklärte der DBV. Es sei zwingend erforderlich, die Verordnung schon in wenigen Monaten nach Vorlage der von der Europäischen Kommission angekündigten Leitlinien für die Umsetzung der zugrundeliegenden europäischen Richtlinie über erneuerbare Energien wieder zu ändern. Dabei müsse im Sinne der Rechtsharmonisierung in Europa sichergestellt werden, dass die nationale Verordnung nicht über die europäischen Vorgaben hinausgehe. Dass die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie verfrüht sei und über die europäischen Vorgaben hinausgehe, hatte zuvor bereits die Europäische Kommission gegenüber der Bundesregierung kritisiert. Maßgeblich müsse vielmehr die Einhaltung von Cross Compliance bzw. das Fachrecht bleiben, neue Regelungen und ein zusätzlicher Nachweisaufwand oberhalb von Cross Compliance sei nicht akzeptabel, bekräftigte der DBV.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 3. Juli 2009
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juli 2009