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MELDUNG/624: Auszahlung von Dürrehilfen zügig möglich (BMEL)


Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Pressemitteilung vom 24. Oktober 2018

Auszahlung von Dürrehilfen zügig möglich

Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens zur Kritik an den Dürrehilfen


Zu der Kritik des Präsidenten des Bauernverbandes Schleswig-Holstein, Werner Schwarz, dass die Dürrehilfen zu spät ausgezahlt würden, erklärt der Staatssekretär des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Hermann Onko Aeikens:

"Bund und Länder haben die Voraussetzungen für die Dürrehilfe gemeinsam ausgehandelt. Wir waren uns einig, dass die Hilfen möglichst schnell an die Landwirte ausgezahlt werden sollen. Es ist unverständlich, dass Schleswig-Holstein die Hilfen endgültig erst nach Vorliegen des Buchführungsabschlusses 2018/2019 auszahlen möchte. So werden die Landwirte, die eine Vorschusszahlung beantragt haben, für eine lange Zeit im Unsicheren gehalten, wie hoch die Hilfe insgesamt ausfällt. Landwirte, die keine Vorschusszahlungen beantragen, erhalten die Hilfen möglicherweise erst ein Jahr nach Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung. Das war so nicht gewollt. Es ist keine Voraussetzung der Verwaltungsvereinbarung, dass der Buchführungsabschluss des Wirtschaftsjahres 2018/2019 vorliegen muss, um den entstandenen Schaden berechnen zu können."

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Quelle:
Pressemitteilung vom Nr. 158 24.10.2018
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Oktober 2018

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