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MELDUNG/255: Antibiotika-Einsatz - Auffällige Betriebe sollen stärker überwacht werden (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 37 vom 8. Februar 2012

Antibiotika-Einsatz in der Landwirtschaft:
Auffällige Betriebe sollen stärker überwacht werden

Bund will Befugnisse der zuständigen Länderbehörden weiter stärken


Zur Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes in der Tierhaltung will das Bundeslandwirtschaftsministerium die Befugnisse der zuständigen Überwachungsbehörden der Länder weiter ausbauen. Wie das Bundesministerium am Mittwoch in Berlin mitteilte, sollen Betriebe, in denen übermäßig viele Antibiotika eingesetzt werden, künftig nicht nur stärker überwacht werden - die zuständigen Behörden sollen zusätzlich die Möglichkeit erhalten, Betriebe, die auffällig viele Arzneimittel einsetzen, zur Vorlage und zur Umsetzung eines individuellen Minimierungskonzeptes zu verpflichten. Die Ursachen für übermäßigen Antibiotika-Einsatz liegen häufig in grundlegenden Hygiene-Problemen oder Managementfehlern, die so gezielt angegangen und abgestellt werden können.


"Wir müssen die Haltungsbedingungen für Nutztiere verbessern, um den Krankheitsdruck und die Ansteckungsrisiken für die Tiere zu verringern", erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner. "Betriebe, in denen auffällig viele Antibiotika eingesetzt werden, müssen stärker überwacht werden. Zusätzlich müssen in diesen Fällen die Tierhalter verpflichtet werden, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit zu ergreifen." Aigner unterstützt damit auch eine Initiative des Landes Niedersachsen, das einen "Maßnahmenplan zur kontinuierlichen Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung und zur Senkung des Risikos der Antibiotikaresistenzentwicklung" vorgelegt hat. "Es muss unser gemeinsames Ziel sein, die Anwendung von Antibiotika in der Nutztierhaltung auf das absolut notwendige Maß zu beschränken", betonte Aigner. Dafür sei es erforderlich, auffällige Betriebe engmaschiger zu kontrollieren, um Medikamenten-Missbrauch zu verhindern. Aigner bekräftigte, dass der Einsatz von Antibiotika zur Wachstumsförderung ebenso verboten sei wie der präventive Einsatz.

Um die Grundlagen für das Auslösen und die Umsetzung betriebsindividueller Minimierungskonzepte zu schaffen, will das Bundeslandwirtschaftsministerium in Kürze die Länder an einen Tisch holen. Damit Auffälligkeiten bei der Anwendung von Antibiotika schneller erkannt und Vergleichsmaßstäbe rechtssicher etabliert werden können, müssen die Behörden einen schnellen Zugriff auf die Arzneimittel-Dokumentationen in den Betrieben haben. Wie dieser Zugriff auf die Daten bürokratiearm, effektiv und rechtssicher geschaffen werden kann, ist Gegenstand der geplanten Gespräche mit den Ländern.

Wie bereits berichtet, bereitet das Bundeslandwirtschaftsministerium eine umfangreiche Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) vor, um die rechtlichen Bestimmungen in diesem Jahr weiter zu verschärfen. Damit erhalten die Überwachungsbehörden der Bundesländer künftig einen erweiterten Zugriff auf die erfassten Abgabemengen von Antibiotika zu Monitoring-Zwecken, der auch eine verbesserte Überwachungsplanung ermöglicht. Zudem werden die Tierärzte verpflichtet, auf Ersuchen der Überwachungsbehörden der Bundesländer alle Daten zur Abgabe und Anwendung von Antibiotika zusammengefasst zu übermitteln. Damit wird die Überwachung deutlich erleichtert, Kontrollen werden vereinfacht und beschleunigt. Für Antibiotika, die auch in der Humanmedizin besonders bedeutend sind, soll die Möglichkeit zur Umwidmung drastisch eingeschränkt werden. Human-Arzneimittel dürfen demnach künftig nur noch unter besonderen Voraussetzungen außerhalb der Zulassung in der Tiermedizin eingesetzt werden. Außerdem wird der Informationsaustausch zwischen den Behörden deutlich verbessert: Behörden, die Betriebe zum Beispiel im Bereich Tierschutz und Lebensmittelhygiene kontrollieren, werden verpflichtet, Daten und Erkenntnisse, die auf einen Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften hindeuten, an die für Tierarzneimittelüberwachung zuständigen Stellen weiterzuleiten.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 37 vom 08.02.2012
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Februar 2012