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HOCHSCHULE/2172: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Studienplatzvergabe im Medizinstudium (idw)


Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur - 19.12.2017

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Studienplatzvergabe im Medizinstudium

Thümler: "Entscheidung zeigt Verbesserungspotenziale auf"


Niedersachsens Minister für Wissenschaft und Kultur, Björn Thümler, begrüßt das heutige (Dienstag) Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin. Das Gericht in Karlsruhe hat das Vergabeverfahren in Teilen für verfassungswidrig erklärt. "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt im Grundsatz die Prinzipien der Studienplatzvergabe und der Zulassungsbeschränkung - zeigt aber gleichzeitig Verbesserungspotenziale auf", sagt Thümler.

Unter anderem bemängelt das Bundesverfassungsgericht fehlende Ausgleichsmechanismen, um eine hinreichende Vergleichbarkeit der Abiturnoten über die Ländergrenzen hinweg herzustellen. Dies führe im Ländervergleich zu nicht tolerierbaren Ungleichbehandlungen. Von einer Änderung könnten auch Niedersachsens Abiturientinnen und Abiturienten profitieren. Allerdings gebe der Notendurchschnitt allein keinen Aufschluss darüber, ob ein Studienplatzbewerber das Potenzial habe, ein guter Humanmediziner zu werden, betont Thümler. "Es ist wichtig, bei der Zulassung zum Medizinstudium nicht nur die Abiturnote zum Maßstab zu machen. Empathie, soziale Kompetenz und die Fähigkeit auch in Stresssituationen Ruhe zu bewahren - Eigenschaften wie diese sind für den Arbeitsalltag eines Mediziners wesentlich", so der Minister. "Der Gesetzgeber ermöglicht es den Hochschulen schon jetzt, weitere Auswahlkriterien - beispielsweise Mediziner-Tests oder praktische Erfahrungen - in die Studienplatzvergabe einzubeziehen. Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil darauf dringt, von dieser Möglichkeit künftig stärker Gebrauch zu machen."

Angesichts der seit Jahrzehnten hohen Bewerberzahl für den Bereich Humanmedizin werde eine Auslese aus Sicht Thümlers auch in Zukunft nicht vermeidbar sein. Niedersachsen habe es sich jedoch zum Ziel gesetzt, die Kapazitäten für die Ausbildung von jungen Medizinerinnen und Medizinern auszubauen. Thümler: "Die Anzahl der Medizinstudienplätze soll deutlich erhöht werden. Erreicht wird das durch den Ausbau der Hochschulmedizin in Oldenburg und die Umwandlung der Teilstudienplätze in Vollstudienplätze in Göttingen. Dadurch sollen bis zu 200 zusätzliche Medizinstudienplätze geschaffen werden."



Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution769

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur,
Petra Wundenberg, 19.12.2017
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Dezember 2017

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