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HOCHSCHULE/1991: Für bessere Studienbedingungen - Zweite Förderperiode im Qualitätspakt Lehre (idw)


Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) - 06.11.2015

Für bessere Studienbedingungen: Zweite Förderperiode im Qualitätspakt Lehre

156 Hochschulen werden mit insgesamt 820 Millionen Euro gefördert


Rund 2,7 Millionen Studierende sind aktuell an Hochschulen in Deutschland eingeschrieben. Um ihnen gute Studienbedingungen zu bieten und sie auf dem Weg zu einem erfolgreichen Abschluss zu unterstützen, haben Bund und Länder 2010 den Qualitätspakt Lehre ins Leben gerufen, der die Hochschulen bei der besseren Betreuung ihrer Studentinnen und Studenten fördert. Jetzt startet der Pakt in seine zweite Phase.


Insgesamt 156 Hochschulen erhalten von 2016 bis 2020 rund 820 Millionen Euro Fördermittel des Bundes zur Verbesserung von Studienbedingungen und Lehrqualität. Dieses Auswahlergebnis für die zweite Förderperiode des Qualitätspakts Lehre gaben Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka und die Wissenschaftssenatorin des Landes Bremen, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, heute in Berlin bekannt.

"Gute Lehre ist für die Hochschulen zentral. Sie ist die Basis, um die aktuellen Herausforderungen zu meistern: Studierende zu einem erfolgreichen Abschluss führen, die Chancen der Digitalisierung nutzen oder einer zunehmend heterogenen Studierendenschaft mit ihren ganz unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht werden. Mit dem Qualitätspakt Lehre wurden bisher bereits 3000 Stellen geschaffen und innovative Betreuungskonzepte umgesetzt. Gute Lehre ist heute als strategische Aufgabe an den Hochschulen etabliert und nicht mehr dem Engagement Einzelner überlassen - das ist ein Erfolg, der bleibt", sagte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka.

Die Senatorin für Wissenschaft des Landes Bremen, Eva Quante-Brandt, sagte: "Mit dem Qualitätspakt Lehre setzen Bund und Länder ihre Unterstützung der Hochschulen erfolgreich fort. Ich freue mich besonders, dass so viele Hochschulen den Erfolg ihrer bisherigen Maßnahmen nun in der zweiten Förderperiode verstetigen können. Das gibt ihnen nicht nur die Möglichkeit, entsprechende Strukturen auf- und auszubauen. Der erfolgreiche Fortsetzungsantrag bestätigt auch die Qualität des bisher Geleisteten, wurde doch auf Grundlage einer Zwischenbegutachtung der bisher geförderten Maßnahmen entschieden. Wichtig war uns, die Studierenden in die Weiterentwicklung der Lehre einzubeziehen. Deswegen haben wir diesen Aspekt zu einem Kriterium gemacht. Über die übliche Gremienarbeit hinaus werden sie nun in Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung aller Bereiche von Studium und Lehre aktiv miteinbezogen."

Ab September 2016 fördern Bund und Länder Fortsetzungsanträge auf Grundlage einer erfolgreichen Zwischenbegutachtung der bisher geförderten Maßnahmen. Antragsberechtigt waren die 186 Hochschulen aus allen 16 Ländern, die bereits in der ersten Förderperiode erfolgreich waren und seit 2011/2012 gefördert werden. 180 Hochschulen haben einen Fortsetzungsantrag für 155 Einzelvorhaben sowie 19 Verbundvorhaben gestellt. Davon wurden in einem wissenschaftsgeleiteten Begutachtungsverfahren 156 Hochschulen zur Förderung ausgewählt: 71 Universitäten, 61 Fachhochschulen sowie 24 Kunst- und Musikhochschulen aus allen Ländern. Sie haben mit bereits erfolgreich umgesetzten Maßnahmen sowie daran anschließenden Konzepten für weitere Verbesserungen der Personalausstattung, der Qualifizierung des Personals und einer qualitätsorientierten Lehre das Auswahlgremium überzeugt.

Die ausgewählten Anträge haben ein Finanzvolumen von 820 Millionen Euro, die zwischen 2016 und 2020 zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt stellt der Bund für den Qualitätspakt Lehre zwischen 2011 und 2020 rund zwei Milliarden Euro bereit. Die Sitzländer der erfolgreichen Hochschulen stellen die Gesamtfinanzierung des Programms sicher. Über die Auswahl entschied ein Gremium unter Vorsitz von Prof. Dr. Karin Donhauser (Humboldt-Universität Berlin). Ihm gehörten Expertinnen und Experten der Hochschullehre, Studierende sowie Vertreterinnen und Vertreter des Bundes und der Länder an.

Der Qualitätspakt Lehre unterstützt die Hochschulen bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer und bedarfsgerechter Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre und steigert die Wertschätzung der Lehre als gleichrangige Aufgabe neben der Forschung. Der Prozess der systematischen Qualitätsentwicklung der Lehre, den das Programm bereits ab 2011 eingeleitet hat, führt nun zu Verstetigungen vieler Angebote und Pilot-Maßnahmen, die den Studierenden zugutekommen.

Bund und Länder haben das Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre, so die förmliche Bezeichnung des Qualitätspakts Lehre, als dritte Säule des Hochschulpakts 2020 im Juni 2010 beschlossen.

Weitere Informationen zum Qualitätspakt Lehre unter:
www.qualitaetspakt-lehre.de


Weitere Informationen unter:
http://www.gwk-bonn.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution337

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK), Rebekka Kötting, 06.11.2015
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. November 2015

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