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HOCHSCHULE/1375: Mißbrauch von Promotionen wird nach NRW-Hochschulrecht streng geahndet (idw)


Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie NRW - 24.08.2009

Pinkwart:
Missbrauch von Promotionen wird nach NRW-Hochschulrecht streng geahndet

Unrechtmäßiges Führen eines Titels kann bis zu 500.000 Euro kosten


Zu den Ermittlungen der Kölner Staatsanwaltschaft gegen Professoren, die für die Annahme von Promotionskandidaten Geld angenommen haben sollen, sagte NRW-Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart:

"Die rund 5000 Promotionen, die in Nordrhein-Westfalen pro Jahr abgelegt werden, unterliegen hohen Qualitätsstandards. Sollten diese Standards bei der Zulassung der Kandidaten oder bei der eigentlichen Prüfung in einigen Fällen vorsätzlich unterlaufen worden sein, gibt es klare Sanktionsmechanismen: Wer einen akademischen Titel zu Unrecht führt, macht sich strafbar, kann seinen Titel verlieren und nach nordrhein-westfälischem Hochschulrecht mit bis zu einer halben Million Euro Bußgeld bestraft werden. Wer als Professor einen Titelerwerb gegen Geld ermöglicht oder erleichtert, kann über das strafrechtliche Verfahren hinaus den Beamtenstatus und seinen Titel als Hochschulprofessor verlieren; einem Privat-Dozenten droht der Entzug der Lehrbefugnis.

Die deutsche Promotion genießt - auch im Ausland - eine sehr hohe Reputation. Dies darf nicht durch schwarze Schafe gefährdet werden. Daher setze ich darauf, dass die Staatsanwaltschaften mit ihren Ermittlungen die jetzt im Raum stehenden Verdachtsfälle umfassend und möglichst schnell aufklären. Danach werden die Hochschulen als Dienstherren über die Einleitung von disziplinarrechtlichen Schritten entscheiden."

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/pages/de/institution463


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie
NRW, André Zimmermann, 24.08.2009
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. August 2009