Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → BILDUNG

BERUF/1232: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse (BMAS)


Bundesministerium für Arbeit und Soziales - 30. Juni 2007

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse


Anlässlich der Fachtagung "Brain Waste - Anerkennung gestalten" hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales Olaf Scholz das Eckpunktepapier "Kompetenzen wahrnehmen, anerkennen und fördern" vorgestellt. Er fordert ein bundesweites Anerkennungsgesetz, um Anerkennungsverfahren zügig und transparent zu gestalten. Alle Zuwanderer sollten künftig einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren und Bewertung der im Ausland erworbenen beruflichen und akademischen Abschlüsse erhalten. Dies umfasse auch Teilanerkennungen und bei Vergleichbarkeit mit inländischen Qualifikationen die volle Anerkennung. Wer sich um eine Anerkennung bemühe, solle binnen drei Monaten Klarheit darüber haben, welche Qualifikation wie anerkannt werden kann.

Bundesminister Scholz erklärte:"Wir können es uns nicht leisten, die Ressourcen und Qualifikationen, die Zuwanderer aus ihren Herkunftsländern mitbringen, brach liegen zu lassen. Deutschland braucht gut qualifizierte Fachkräfte! Es darf nicht sein, dass ein Ingenieur als Taxifahrer oder eine ausgebildete Ärztin als Putzfrau arbeiten muss, weil ihre Qualifikation bei uns nicht anerkannt wird!"

Mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft diskutierte er seine Vorschläge im Rahmen der Fachtagung "Brain Waste - Anerkennung gestalten". Aus Sicht des Arbeitsministers besteht dringender Handlungsbedarf, da der demografische Wandel mittelfristig zu einem zunehmenden Fachkräftebedarf in den Unternehmen führen wird.

Schon heute leben viele Menschen im Land, der eine gesetzliche Änderung helfen wird: Rund 2,8 Mio. Migrantinnen und Migranten sind mit einem Berufsabschluss nach Deutschland zugewandert. Ungefähr 800.000 von ihnen sind Akademiker und rund 1,8 Mio. haben eine Lehre oder eine ähnliche berufsqualifizierende Ausbildung abgeschlossen. Viele von ihnen arbeiten aufgrund einer fehlenden Anerkennung ihres Berufsabschlusses in Deutschland unterhalb ihres Qualifikationsniveaus.

Bestandteile des vorgeschlagenen Verfahrens sollen eine Bewertung der ausländischen Zertifikate, die individuelle Kompetenzfeststellung sowie die formale Anerkennung sein, verbunden mit der Förderung von ergänzenden Anpassungsqualifizierungen bei Teilanerkennung. Begleitet werden sollte dieser Prozess durch eine individuelle Beratung und Coaching des Antragstellers. Der Bund sollte dabei für ein verbindliches System der Qualitätssicherung und den Aufbau eines einheitlichen statistischen Monitorings verantwortlich sein, um eine bundesweite Vereinheitlichung und Standardisierung der dezentralen Anerkennungspraxis zu gewährleisten.


*


Quelle:
Pressemitteilung Nr. 60 vom 30. Juni 2009
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Hausanschrift: Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin,
Postanschrift: 11017 Berlin
Telefon: 030/18 527-2835 / 2188; Fax: 030/18 527-2191
E-Mail: presse@bmas.bund.de
Internet: www.bmas.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juli 2009