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BERUF/1199: Neue Meisterprüfungsverordnung für das Straßenbauer-Handwerk (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 12. März 2009

Neue Meisterprüfungsverordnung für das Straßenbauer-Handwerk erlassen


Zwei Drittel der Bauleistungen im Straßen- und Tiefbau werden von den baugewerblichen Fachbetrieben erbracht. Neben der Standardleistung "Straßenbau" übernehmen die baugewerblichen Straßen- und Tiefbaubetriebe immer mehr Spezialprojekte. Neu entwickelte Technologien und umweltfreundliche Materialien gewinnen eine immer größere Bedeutung. Recycling, die Wiederverwendung von Auf- und Abbruchmaterialien, wird vermehrt eingesetzt. Zum Straßenbau- und Tiefbau gehören als Spezialgebiete u.a. der Kabelleitungstiefbau sowie der Eisenbahn-Oberbau.

Die Aufgabe des Straßenbauers ist der Bau sowie die stetige Instandhaltung von Straßen, Plätzen, Rollbahnen, Bahnsteigen, Gleisanlagen usw. Höchste Qualität wird dabei verlangt. Egal auf welcher Art von Boden gepflastert, verlegt oder asphaltiert, ob Naturstein, Asphalt oder Beton verbaut wird, die Arbeit des Straßenbaumeisters muss stärkster Beanspruchung standhalten. Er ist mit technischem Gerät aller Art, teilweise mit wahren "Maschinenmonstern" vertraut. Schließlich ist er ein absoluter Profi in der Wiederverwendung aufbereiteter Baustoffe. Überhaupt hat der Straßenbauer mehr mit Umweltschutz zu tun, als viele denken. Zum Beispiel, wenn die Baumaßnahme im Einklang mit der Natur stehen muss. Ober beim Bau von Fußgängerzonen, wenn mit künstlerischem Akzent attraktive Pflanzbeete und Ruheplätze angelegt werden.

Auch neuen, zukunftsorientierten Geschäftsfeldern, wie der Bereich der Geothermie, d.h. Nutzung der Erdwärme, beispielsweise für die Eisfreihaltung von Fahrbahnbelägen, wird sich der Straßenbauer nicht verschließen.

Für das Straßenbauer-Handwerk gilt nach wie vor das Meisterprinzip, d.h., die bestandene Meisterprüfung ist für die selbständige Berufsausübung grundsätzlich erforderlich.

Auf Grund des einerseits zu berücksichtigenden sensiblen Umweltschutzes, andererseits aber auch des stark technikakzentuierten Tätigkeitsspektrums, wurde bei der Erarbeitung der Meisterprüfungsverordnung dem Qualifikationsanspruch besondere Bedeutung beigemessen.

Die rd. 7.420 Handwerksbetriebe können mit der modernisierten Meisterprüfungsverordnung ihre Fach- und Führungskräfte so qualifizieren, dass sie den Herausforderungen des technologischen Wandels und Fortschritts gelassen entgegen sehen können. Rund 160 Gesellinnen und Gesellen legen jährlich die Meisterprüfung in diesem Handwerk ab.

Die neue Meisterprüfungsverordnung vom 17. Februar 2009 (BGBl. I S. 390) tritt am 1. Juli 2009 in Kraft und löst die Vorläuferregelung vom 2. September 1987 ab. Der Text der Meisterprüfungsverordnung kann über die Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie als Download-Datei abgerufen werden.


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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 12. März 2009
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-L2@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. März 2009