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LATEINAMERIKA/1186: Uruguay - Menschenrechtsverletzungen und Strafverjährungsgesetz am Pranger (IPS)


IPS-Inter Press Service Deutschland gGmbH
IPS-Tagesdienst vom 17. November 2010

Uruguay: Menschenrechtsverletzungen und Strafverjährungsgesetz in Ecuador am Pranger

Von Gonzalo Ortiz


Quito, 17. November (IPS) - Der namhafte argentinische Schriftsteller und Menschenrechtsaktivist, Juan Gelman, hat die Abschaffung eines uruguayschen Gesetzes gefordert, das die Verurteilung der Schergen der Militärdiktatur des südamerikanischen Landes von 1973 bis 1985 verhindert.

Wie Gelman am 16. November in der ecuadorianischen Hauptstadt Quito erklärte, sorgt das Gesetz über die Verjährung des staatlichen Strafverfolgungsanspruchs (Ley de Caducidad de la Pretensión Punitiva del Estado) "für einen Fortbestand der seit 25 Jahren in Uruguay herrschenden Straflosigkeit".

Gelman hatte in Ecuador vor dem Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshof der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) zum Mord an seiner Schwiegertochter und zur Entführung seiner Enkelin im Zuge der 'Operation Kondor' ausgesagt.

Die Operation Kondor bezeichnet die grenzübergreifende Zusammenarbeit südamerikanischer Diktaturen der 70er und 80er Jahre. Im Rahmen dieser Kooperation wurden Oppositionelle entführt, gefoltert, ermordet und deren Kinder zur Adoption freigegeben.


Suche nach Enkelin dauerte 23 Jahre

Gelman gelang es 2000 mit Hilfe des damaligen uruguayischen Staatspräsidenten Jorge Batlle seine verschollene Enkelin Macarena Gelman ausfindig zu machen. Batlle hatte bestätigt, dass nach der Ermordung von Gelmans Sohn Marcelo im August 1976 dessen schwangere Frau María Claudia García Irureta-Goyena 1976 im Rahmen der Operation Kondor von Buenos Aires nach Montevideo verschleppt worden war.

Batlles Amtsvorgänger Julio Maria Sanguinetti hingegen hatte erst auf Druck namhafter Persönlichkeiten wie der drei Literaturnobelpreisträger Günter Grass, Dario Fo (Italien) und Jose Saramago (Portugal), der uruguayischen Schriftsteller Mario Benedetti und Eduardo Galeano und der Musikern Chico Buarque (Brasilien), und Joan Manuel Serrat (Spanien), Ermittlungen über das Schicksal von García Rurueta-Goyena angestellt.

In einem Schreiben an Gelman am 5. November erklärte er, dass es keine Anhaltspunkte für den Verbleib der Schwiegertochter in Uruguay gebe. Der damalige Staatschef betonte zudem in seinem Brief, "dass auf uruguayischem Boden keine Fälle über den Identitätsverlust von Minderjährigen gemeldet wurden, wie dies in Argentinien geschehen ist".

Marcarena Gelman berichtete dem OAS-Tribunal, wie sie vor zehn Jahren von ihrer Mutter über ihre wahre Herkunft informiert worden sei und von der Suche ihres Großvaters erfahren habe. Nach einem ersten Zusammentreffen im Februar 2000 gelangte der Fall an die Öffentlichkeit.


"Großer Schritt nach vorn"

"Erstmals wurde das Thema von allen Seiten beleuchtet", sagte Marcarena Gelman am 16. November in Quito im Anschluss an die Verhandlung vor dem Interamerikanischen Gerichtshof. "Auch wenn der Schriftsatz und das Urteil noch fehlen, haben wir einen wichtigen Schritt nach vorn getan."

Ohne eine Abschaffung des Strafverjährungsgesetzes werde es jedoch keine Gerechtigkeit geben", kritisierte ihr Großvater. Bislang sei keiner der Verbrecher zur Rechenschaft gezogen worden, obwohl dem Staat die Namen von 24 Tätern bekannt seien.

Der uruguayische Staat kündigte an, das Urteil des Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshofs anzuerkennen und die Verantwortung für das Schicksal von García Rurueta-Goyena und ihrer Tochter zu übernehmen. Auch verwies der Vertreter des südamerikanischen Landes, Carlos Mata, auf die Existenz eines Gesetzes von 2009, das die Verbrechen der Diktatur und das Recht der Opfer auf umfangreiche Entschädigungszahlungen bestätigt.

"Es ist schön, dass Uruguay dieses Gesetz verabschiedet hat, doch ist es unzureichend", meinte Ariela Peralta, eine Anwältin der Gelman-Familie. Das Strafverjährungsgesetz verhindere, dass die Täter notwendigerweise zur Rechenschaft gezogen würden. Am 1. November 2010 hatte der Oberste Gerichtshof das Strafverjährungsgesetz zum zweiten Mal für verfassungswidrig erklärt. Das es beim letzten Mal nicht umgesetzt wurde, lag an der fehlenden Mehrheit im Senat. (Ende/IPS/kb/2010)


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http://www.ipsnoticias.net/nota.asp?idnews=96902


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Quelle:
IPS-Tagesdienst vom 17. November 2010
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. November 2010