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AFRIKA/890: Sudan - "Vergewaltigung ist kein Ehebruch", Kampagne für Gesetzesreform (IPS)


IPS-Inter Press Service Deutschland gGmbH
IPS-Tagesdienst vom 3. November 2010

Sudan: "Vergewaltigung ist kein Ehebruch" - Kampagne für Gesetzesreform

Von Reem Abbas


Khartoum, 3. November (IPS) - In der westsudanesischen Krisenregion Darfur werden Frauen seit Ausbruch des bewaffneten Konflikt im Februar 2003 systematisch vergewaltigt. Die Täter gehen in der Regel straffrei aus. Eine Kampagne soll nun eine Strafrechtsreform herbeiführen, die Vergewaltigungen nicht länger mit Ehebruch in Verbindung bringen.

Paragraph 149 des sudanesischen Strafrechts von 1991 definiert Vergewaltigung als 'Zina' (Ehebruch), auch wenn der Geschlechtsakt zwischen Männern und Frauen, die nicht miteinander verheiratet sind, erzwungen wurde. Vergewaltigte Frauen sind nur dann vor einer Strafe geschützt, wenn sie vier männliche Zeugen anbringen, die ihre Unschuld bestätigen. Ansonsten drohen unverheirateten Frauen 100 Schläge, verheiraten Frauen die Steinigung.

"Eine Gesetzreform, die Ehebruch von Vergewaltigung abkoppelt, wäre für alle Sudanesinnen ein echter Gewinn", meint der Anwalt Amro Kamal, der sich für den 'Sudan Human Rights Monitor' engagiert. Die Organisation ist Mitglied der Allianz 149, die die Kampagne Anfang des Jahres ins Leben rief. Das sudanesische Strafrecht basiere zwar auf der Scharia, dem islamischen Recht, doch nicht zwischen 'Zina' und Vergewaltigung zu unterscheiden, sei "unislamisch", so Kamal.

Das geltende Recht ist gerade für die Frauen der westlichen Krisenregion Darfur der blanke Hohn, die im fortlaufenden Konflikt zwischen nicht-arabischen Rebellen auf der einen und der sudanesischen Armee und den arabischen Dschandschawid-Reitermilizen tagtäglich Gefahr laufen, vergewaltigt zu werden. Auch in den staatlich eingerichteten Auffanglagern sind sie nicht sicher. Die bewaffneten Auseinandersetzungen haben 300.000 Menschen das Leben gekostet und mehr als zwei Millionen Menschen vertrieben.

Den Aktivisten zufolge bedarf auch das Friedensabkommen von 2005, das dem 21-jährigen Konflikt zwischen dem islamisch-arabischen Norden und dem christlich-schwarzen Süden beendete, einer rechtlichen Anpassung an internationale Menschenrechtsstandards, fordert die Allianz 149.


Keine Frauenbeauftragte

"Der Sudan hat die Übereinkunft zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) nicht unterzeichnet. Das macht eine Gesetzesreform so schwierig", meint ein Vertreter der 'Family and Child Unit'. "So gibt es niemanden, der für Frauenthemen zuständig ist."

Doch offenbar stößt die Kampagne auf Interesse. Schon bei ihrem Start im Januar fanden sich Vertreter des Innenministeriums, der Polizei, der Abgeordneten und der politischen Parteien ein, um über eine Gesetzreform zu diskutieren. "Es war schön", meint dazu Fahima Hashim, die Vorstandsvorsitzende der Allianz und Leiterin des 'Salmmah Women's Resource Centre', "Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, Regierung und Justiz vereint zu sehen, um diese wichtige Sache zu erörtern." (Ende/IPS/kb/2010)


Link:
http://www.ips.org/africa/2010/10/sudan-rape-is-not-adultery/


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Quelle:
IPS-Tagesdienst vom 3. November 2010
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. November 2010