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AFRIKA/1300: Namibia - Die Partei, der Staat und die Demokratie (afrika süd)


afrika süd - zeitschrift zum südlichen afrika
Nr. 4, Juli/August 2014

Die Partei, der Staat und die Demokratie

von Henning Melber



Die Ein-Parteien-Herrschaft der Swapo in Namibia verfestigt sich. Seit dem letzten offiziellen Parteikongress Ende 2012 wachsen die Tendenzen, durch Erlasse des Präsidenten und Gesetzesänderungen die Vormachtstellung der Partei zu festigen (siehe dazu das Editorial in diesem Heft). Nun soll die Verfassung zur weiteren Stärkung des Präsidenten umgemodelt werden.


Eine Schlüsselrolle bei den Verfassungsänderungen spielt der designierte nächste Staatspräsident Hage Geingob. Er sicherte seine Wiederwahl als Partei-Vizepräsident gegen zwei Konkurrenten beim Parteikongress Ende 2012. Folgt die Swapo ihren Regeln, ist er damit automatisch auch der Kandidat für die Präsidentschaftswahl, die mit den Parlamentswahlen voraussichtlich Ende November 2014 stattfindet. Seither nehmen Gerüchte zu, dass es um die Einheit in der Partei schlechter bestellt ist, als es der unerwartet deutliche Erfolg vom "Team Hage" auf dem Parteikongress und dessen Aufwertung danach eigentlich suggerierte (siehe afrika süd, Nr. 1/13).

Inzwischen lotet Geingob schon im Vorfeld seiner möglichen Wahl ins höchste Staatsamt die Ausweitung der damit einher gehenden Befugnisse und Privilegien aus - möglicherweise auch, um die parteiinterne Konkurrenz besser in Schach halten zu können. Ein intern lancierter Vorschlag, schon ab der Wahl bis zur Amtsvereidigung am Unabhängigkeitstag (21. März 2015) gemeinsam mit dem noch amtierenden Präsidenten die Amtsgewalt zu teilen, wurde abgeschmettert.


Frauenquote

Mehr noch als Geingob macht indessen die "Zebra-Regelung" der Swapo zu schaffen. Ende Juni 2013 beschloss ein außerordentlicher Parteikongress eine 50-prozentige Repräsentanz von Frauen in den zur Wahl stehenden politischen öffentlichen Ämtern. Als ultimative politische Gleichstellung gefeiert, kamen insbesondere den älteren männlichen Kadern mit nach wie vor einflussreichen Positionen hinterher jedoch Bedenken. Immerhin riskieren diese durch den neuen Proporz ihre Wiederwahl. Versuche, den Beschluss nachträglich zu relativieren, verliefen erfolglos. So gab es eine neue Idee: da weiterhin mit einer deutlichen Mehrheit zu rechnen sei, bedarf es lediglich der Aufstockung des Parlaments. Damit würden dann die neuen Volksvertreterinnen den angestammten Platzhaltern die Positionen nicht streitig machen, da sie die zusätzlich geschaffenen Mandate erhalten. So wurde kurzfristig im Juni 2014 die Initiative ergriffen, rechtzeitig entsprechende Verfassungsänderungen wirksam werden zu lassen. Ein wesentlicher Kernpunkt ist die Erhöhung der gewählten parlamentarischen Sitze um ein Drittel von 72 auf 96. Informelle Konsultationen mit Vertretern von Oppositionsparteien fanden eher pro forma statt. Die Öffentlichkeit wurde weder über die Pläne informiert, noch gab es öffentliche Beratungen.


Fünf-Prozent-Hürde

Es sickerte durch, dass ursprünglich auch die Einführung einer Fünf-Prozent-Hürde für Parteien bei den Parlamentswahlen vorgesehen war. Bislang wurden Parlamentssitze proportional ohne Beschränkung verteilt, also ein Sitz für mindestens ein 72stel der gültigen Stimmen. Anscheinend besteht nunmehr nach Protesten der kleineren Parteien kein Änderungsbedarf mehr. Der Vorschlag wurde fallengelassen.

Die bestehende Praxis hat als Nebeneffekt zur Folge, dass die zersplitterte Opposition, die sich z.T. auf ethnisch-regionaler Grundlage den Zugang zum Parlament sichert, weiterhin in kleine Gruppierungen zerfällt, die keine nennenswerte parlamentarische Kraft sind. Mit 1/92stel der Stimmen wird es vermutlich ab 2015 sogar noch mehr parlamentarisch vertretene Mini-Parteien aber weiterhin keine schlagkräftige Opposition geben.

Mit einem ähnlichen Resultat wie vor fünf Jahren wird die Swapo fast 20 Mandate mehr bekommen. So sollten in etwa die oberen 70 Plätze auf der vom Wahlkongress Ende August noch zu beschließenden Wahlliste einen Platz an den Honigtöpfen garantieren. Inwiefern dadurch die parlamentarische Arbeit gestärkt wird, bleibt abzuwarten. Zumindest erhöht sich die Zahl der Hinterbänkler, die ihre Energie auf parlamentarische Ausschüsse verwenden könnten. Da bislang etwa die Hälfte aller Volksvertreter zugleich Minister oder deren Stellvertreter waren, gab es praktisch keine Kontrolle der Exekutive durch die Legislative. Nach der Verfassung muss der Staatspräsident diese Posten mit gewählten Parlamentariern besetzen, die damit sowohl der Legislative wie der Exekutive angehören. Es bleibt jedoch fraglich, ob sich dies ändert, da der Kadavergehorsam ohnehin von der Gleichung ausgeht, dass die Partei die Regierung und die Regierung der Staat ist.

Dessen Steuerzahler müssen für die Erweiterung teuer bezahlen. So wird der Abriss des bisherigen Parlamentssitzes, der als ehemaliger Sitz der deutschen Kolonialverwaltung mit dem Namen "Tintenpalast" der Swapo eh schon ein Dorn im Auge war, und der Bau einer neuen Anlage durch die räumlich notwendige Erweiterung zu rechtfertigen sein. Bislang wurden diese zum Jahreswechsel bekannt gewordenen und im Kabinett bereits beschlossenen Pläne von Teilen der Öffentlichkeit als Steuerverschwendung heftig kritisiert. Außerdem werden die zusätzlichen Diäten und Pensionsansprüche den Staatshaushalt belasten, ohne dass dafür in der mittelfristigen Budgetplanung entsprechende Vorkehrungen getroffen wurden. Das betrifft auch die ebenfalls geplante Erweiterung des Nationalrats als zweiter Kammer bei gleichzeitiger Reduzierung von dessen Mitentscheidungsrecht.

Ebenso umstandslos wie die Schein-Konsultationen erfolgte das Verfahren für die Umsetzung der Verfassungsänderungen. Der Antrag zur Annahme des Namibia Constitution Third Amendment Bill legte Generalstaatsanwalt Albert Kawana (zugleich Minister für präsidiale Angelegenheiten) am 31. Juli 2014 dem Parlament vor. Die Novelle sieht über 40 Verfassungsänderungen vor. Die Debatte und Annahme soll noch vor Ende August erfolgen. Neben einigen durchaus sinnvollen Reformen gibt es zusätzlich zur Ausweitung des Parlaments einige problematische Neuerungen, die aller Voraussicht nach mit der Zwei-Drittel-Mehrheit der Swapo abgesegnet werden.

Fortan soll der Präsident insgesamt acht statt bislang sechs zusätzliche Parlamentsmitglieder ernennen dürfen. Diese hatten bisher kein Stimmrecht. Minister oder deren Stellvertreter konnten über diese Regelung ins Parlament gehievt werden, da deren Amt ein politisches Mandat erforderte. Der Entwurf sieht nun vor, dass die ernannten Parlamentarier bei allen Abstimmungen außer Verfassungsänderungen ein aktives Stimmrecht haben. So sichert sich die Swapo acht weitere Stimmen im Parlament, die ihr aufgrund des Wahlergebnisses gar nicht zustehen und bei der Annahme von Gesetzen die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit trotz möglicher Sitzverluste sichern könnten.


Neue Posten

Weiterhin soll ein neuer Posten des Vize-Präsidenten geschaffen werden, während der Posten des Vize-Premierministers optional werden soll. Der/die Vize-Präsident/in ist zugleich designierte(r) Vertreter(in) des Präsidenten und soll explizit die Ausgewogenheit des nationalen Volkscharakters des Landes sichern. Mindestens dieser Posten wird demnach unter Geingob mit jemand gefüllt werden, der die Oshivambo-sprechende Mehrheit repräsentiert. - Vielleicht sogar eine Frau? Interessanterweise enthalten die zahlreichen Verfassungsänderungen keinen einzigen Hinweis auf Geschlechterparität. Die "Zebra-Regelung" findet so auch weiterhin keinerlei verfassungsrechtlichen Niederschlag und bleibt von jeglicher geschlechtsspezifischer Gleichstellungsregelung weit entfernt.

Andere Änderungen sehen eine weitere Ausweitung der Exekutivbefugnisse des Präsidenten vor. In mehreren Fällen wird die bestehende Entscheidungskompetenz des Parlaments aufgehoben. In anderen Fällen unterstehen die ernannten Personen in Leitungsfunktionen ausdrücklich und ausschließlich alleine dem Präsidenten. Sowohl die gesetzlich verabschiedete Ernennung der Regionalgouverneure durch den Präsidenten wird nun in der Verfassung verankert wie auch die Regelung, dass sie einzig dem Präsidenten unterstehen und nach dessen Weisung handeln. Eine ebenfalls verfassungsrechtlich etablierte Sicherheitskommission soll jegliche Funktion erfüllen, zu der sie vom Präsidenten beauftragt wird. Der Leiter des verfassungsrechtlich geschaffenen Staatssicherheitsdienstes ist ausschließlich dem Präsidenten verantwortlich. Eine parlamentarische Kontrolle über zentrale Belange und Bereiche des Staates findet nicht statt. Sollten - wie anzunehmen ist - diese Änderungen verabschiedet werden und in Kraft treten, wird die Gewaltenteilung im Lande noch mehr reduziert und die Allmacht des Staatsoberhauptes gestärkt.

Die Proteste seitens zivilgesellschaftlicher Organisationen scheinen auf taube Ohren zu stoßen und deren Forderungen nach einer sorgfältigen Prüfung der Vorschläge werden offenbar ignoriert. Alles deutet darauf hin, dass rechtzeitig zum Wahlkongress der Swapo Ende August die neuen Fakten geschaffen worden sind und die Befreiungsbewegung an der Macht dem Charakter als Staatspartei ein Stück näher gerückt ist. Partei-Generalsekretär Nangolo Mbumba wies Anfang August die Kritik am Vorgehen mit der Begründung zurück, die Verfassungsänderungen seien notwendig, um ein neues Wahlgesetz zu verankern, das freie und faire Wahlen garantiere. - Er hat damit wohl kaum unterstellen wollen, dass die bisherigen Wahlen dies nicht waren. Allerdings darf angezweifelt werden, ob die weit darüber hinaus gehenden Zusatzänderungen mehr Demokratie schaffen werden. Das Gegenteil ist der Fall.


Der Autor ist Direktor emeritus und Senior Advisor der Dag Hammarskjöld Stiftung in Uppsala und Extraordinary Professor an der Universität Pretoria und der University of the Free State in Bloemfontein, Südafrika.

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Quelle:
afrika süd - zeitschrift zum südlichen afrika
43. Jahrgang, Nr. 4, Juli/August 2014, S. 18 - 19
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Oktober 2014