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VERKEHR/733: Flensburger Punktereform tritt in Kraft


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 25. April 2014

Arbeitsgruppe: Verkehr und digitale Infrastruktur

Flensburger Punktereform tritt in Kraft



Stefan Zierke, zuständiger Berichterstatter:

Am 1. Mai tritt die 2013 verabschiedete Punktereform für Verkehrsdelikte in Kraft. Die SPD begrüßt diese als eine dringend notwendige Reform, da sie das bisher intransparente Punktesystem vereinfacht und die Verkehrssicherheit aller in den Mittelpunkt stellt. Die Reform darf jedoch nicht das letzte Wort in puncto Verkehrsrecht sein. Weiteren Handlungsbedarf sehen wir unter anderem bei der Fahranfängervorbereitung und dem Fahrlehrerrecht.

"Das neue Punktesystem wird nicht jeden Betroffenen zum reuigen Verkehrssünder machen, erfüllt aber zwei wesentliche Ziele: Es ist einfacher und transparenter. Nur Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden, werden mit Punkten geahndet. Die drei festgelegten Maßnahmenkategorien "Ermahnung", "Verwarnung" und "Entziehung der Fahrerlaubnis" sind dabei nachvollziehbarer. Sinnvoll sind die Veränderungen der Verjährungsfristen: Kommen neue Punkte zu den Bestehenden hinzu, werden Alte nicht mehr mitgenommen. Neue Punkte verjähren künftig separat, allerdings mit längeren Tilgungsfristen. Das ist ein Fortschritt, da bisher jeder neue Verstoß verhinderte, dass die erfassten Punkte insgesamt verschwinden. Eine Amnestie bei der Umstellung gibt es nicht.

Neu ist auch das freiwillige Fahreignungsseminar das zunächst in einem Zeitraum von fünf Jahren getestet wird und mit dem ein Punkt innerhalb von fünf Jahren abgebaut werden kann. Bislang konnten Verkehrssünder bis zu sechs Punkte innerhalb von fünf Jahren abbauen. Es ist gut, dass das ursprünglich verpflichtende Seminar nun zunächst in einem Modellversuch getestet wird. Wir werden das neue Konzept und die Kosten für die Teilnehmer genau beobachten und gegebenenfalls gesetzlich nachbessern. Die Reform darf jedoch nicht das letzte Wort in puncto Verkehrsrecht sein. Weiteren Handlungsbedarf sehen wir bei dem Fahrlehrerrecht sowie bei der Fahranfängervorbereitung. Hier müssen dringend einheitliche Qualitätsstandards für die Ausbildung eingeführt sowie die Einführung von Rückmeldefahrten oder andere Feedbacksystemen bei Fahranfängern geprüft werden. Auch die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) steht derzeit völlig zu Recht auf den Prüfstand. Im Sinne des Verbraucherschutzes müssen die hohen Kosten und die Abläufe nachvollziehbarer und transparenter gestaltet werden."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 224 vom 25. April 2014
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. April 2014