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VERKEHR/623: Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ist völlig verfehlt


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 27. September 2012

Arbeitsgruppe: Haushalt

Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ist völlig verfehlt



Zum Beschluss der schwarz-gelben Regierung zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) im Haushaltsausschuss erklärt der zuständige Berichterstatter Johannes Kahrs:

CDU/CSU und FDP haben gestern den 5. Bericht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung mit ihren Stimmen im Haushaltsausschuss gegen das Votum des Bundesrechnungshofs (BRH) durchgedrückt. Es ist unstrittig, dass die WSV einer Modernisierung bedarf. Statt jedoch die Betroffenen bei diesem Prozess einzubinden, zu qualifizieren und sinnvoll zu investieren, wird gekürzt und Aufgaben privatisiert.

Das Ministerium erklärte im Vorfeld der Behandlung im Ausschuss, dass der Bericht nicht mit dem BRH abgestimmt wurde, weil dieser dafür nicht zur Verfügung stand. Der BRH lehnt diese Art der Reform jedoch ab, weil sie nicht der Beschlusslage des Haushaltsausschusses entspricht.

Der Ausschuss hatte im Mai 2011 eine grundlegende Reform der WSV entschieden. Dazu sollte zunächst eine Organisationsuntersuchung durchgeführt werden, auf deren Basis eine Personalbedarfsermittlung vollzogen werden sollte. Im Zuge der ersten vier Berichte zu diesem Prozess stellte der BRH fest, dass das BMVBS die Reform nicht nach anerkannten Methoden durchführte: es fand keine ergebnisoffene Untersuchung statt.

Das BMVBS hat ausgehend von einer Kategorisierung der Wasserstraßen, die vom Haushaltsausschuss nie gefordert wurde, eine neue Aufbauorganisation entworfen, die nicht auf einer Aufgabenkritik und einer Untersuchung der Geschäftsprozesse beruht. Der BRH kommt zu der Ansicht, dass die mittlerweile im Ministerium getroffenen Maßnahmen nicht nachvollziehbar und vor allem nicht erfolgsversprechend sind.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 1012 vom 27. September 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. September 2012