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SOZIALES/2636: Sicherung der Sozialkassen für zwölf Branchen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 22. Juni 2017

Arbeitsgruppe: Arbeit und Soziales

Sicherung der Sozialkassen für zwölf Branchen


Katja Mast, Sprecherin der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales;
Bernd Rützel, zuständiger Berichterstatter:

Heute beschließt der Bundestag das Gesetz zu Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassen. Diese von den Tarifvertragsparteien geschaffenen Sozialkassen erfüllen sozialpolitisch wichtige Aufgaben, die von der Berufsbildungsförderung über das Urlaubskassenverfahren bis hin zur Alterssicherung reichen. Mit dem Gesetz sichern wir in den betroffenen Branchen die Gültigkeit allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge der letzten Jahre für alle Arbeitgeber. Damit werden Ansprüche und Rechte hunderttausender Betroffener gewährleistet.

"Durch die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu Formfehlern bei vergangenen Allgemeinverbindlicherklärungen waren die gemeinsamen Einrichtungen- die Sozialkassen - vieler Branchen bedroht. Das betrifft die Beschäftigten im Maler- und Lackiererhandwerk, im Dachdeckerhandwerk, im Gerüstbauerhandwerk, im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk, im Betonsteingewerbe, in der Steine- und Erden-Industrie, im Betonsteinhandwerk und in der Ziegelindustrie, im Bäckerhandwerk, in der Brot- und Backwarenindustrie, im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, in der Land- und Forstwirtschaft sowie die Redakteurinnen und Redakteure von Tageszeitungen.

Dabei ist wichtig: Das Bundesarbeitsgericht hat in seinen Urteilen nicht das öffentliche Interesse an den Sozialkassenverfahren in Abrede gestellt. Es hat lediglich Formfehler beanstandet, die wir nun korrigieren.

Mit dem Gesetz treten wir rechtssicher und belastbar den Bedenken des Bundesarbeitsgerichts entgegen. Die Sozialkassenverfahren erhalten damit die größtmögliche demokratische Legitimation. Das wurde uns auch in der Anhörung am Montag von zahlreichen Sachverständigen bestätigt.

Da aktuell viele Unternehmen den Sozialkassen die Beitragszahlungen verweigern und die daraufhin erhobenen Klagen der Sozialkassen vom Arbeitsgericht nun häufig ausgesetzt werden, reagieren wir auch hier. Werden Beitragsklagen der Sozialkassen vor einer erstinstanzlichen Entscheidung ausgesetzt, sollen die Sozialkassen künftig die Schuldner gerichtlich zu einer vorläufigen Leistung verpflichten können.

Damit stellen wir sicher, dass die Sozialkassen die ausstehenden Beitragszahlungen erhalten, die sie dringend benötigen, um auch weiterhin ihre Leistungen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen. Neben der Zahlungsfähigkeit der Sozialkassen stellen wir auf diese Weise auch sicher, dass Betriebe nicht Jahre später, wenn die Zahlungsverpflichtung gerichtlich festgestellt wurde, insolvent sind. Oder dass sie aufgrund der dann anstehenden Forderungen einem Insolvenzrisiko ausgesetzt sind.

Insgesamt werden wir so den bedeutenden Aufgaben gerecht, die die Sozialkassen in Ausbildung und Altersversorgung wahrnehmen."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 377 vom 22. Juni 2017
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Juni 2017

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