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SOZIALES/2622: Rentenangleichung kommt - Gesetzesberatung im Bundestag für Beschleunigung nutzen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 28. April 2017

Arbeitsgruppe: Arbeit und Soziales

Rentenangleichung kommt - Gesetzesberatung im Bundestag für Beschleunigung nutzen


Daniela Kolbe, stellvertretende Sprecherin der AG Arbeit und Soziales:

Der Bundestag diskutierte heute zum ersten. Mal den Gesetzentwurf von Bundessozialministerin Andrea Nahles zur Rentenangleichung. Mit der schrittweisen Angleichung des Rentenwerts bis 2025 schaffen wir ein einheitliches Rentensystem für ganz Deutschland.

"Was lange währt, wird endlich gut. 35 Jahre nach der Friedlichen Revolution werden wir spätestens 2025 endlich ein einheitliches Rentenrecht haben. Mit dem gleichen Rentenwert in Ost und West erkennen wir die Lebensleistung vieler Menschen aus den Neuen Bundesländern an und schließen damit eine große Gerechtigkeitslücke. Für ostdeutsche Rentner und viele Arbeitnehmer ist die Angleichung neben der ideellen Anerkennung insbesondere auch ein finanzieller Gewinn.

Wir begrüßen es, die Umwertung der ostdeutschen Löhne bis 2025 beizubehalten. Dies schafft einen vernünftigen Ausgleich zwischen den Generationen. Für jüngere Arbeitnehmer bleibt es unser Anspruch die Weichen für eine höhere Tarifbindung zu stellen.

Die erfreulich starken Rentensteigerungen für den Osten in den letzten beiden Jahren, die gerade auch durch die Einführung des Mindestlohns zu Stande gekommen sind, haben die Planungen des Gesetzes fast überholt. Als SPD-Bundestagsfraktion werden wir uns in den anstehenden Beratungen für Anpassungen am Gesetz einsetzen, so dass die Angleichung gegebenenfalls zügiger von Statten gehen kann."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 238 vom 28. April 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Mai 2017

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