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SOZIALES/2488: Wir setzen den Koalitionsvertrag um - auch bei der Rentenangleichung


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 19. Januar 2016

Arbeitsgruppe: Arbeit und Soziales

Wir setzen den Koalitionsvertrag um - auch bei der Rentenangleichung


Daniela Kolbe, zuständige Berichterstatterin:

Einige ostdeutsche CDU-Bundestagsabgeordnete wollen von der geplanten Rentenangleichung zwischen Ost und West abrücken. Die SPD-Bundestagsfraktion besteht auf die Rentenangleichung: Sie ist im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD 2013 vereinbart worden.

"Wir raten den CDU-Kollegen sich den Koalitionsvertrag anzusehen. Unser gemeinsames Ziel ist und bleibt die Rentenangleichung bis 2020. Dafür wird es im laufenden Jahr einen Bericht über die bisherige Angleichung geben. Danach gilt es, über Angleichungsschritte zu diskutieren und sie zu beschließen. Dies haben wir im Koalitionsvertrag mit der Union vereinbart und dieser Fahrplan gilt auch für die CDU-Abgeordneten.

Wir halten an der Angleichung der Rentensysteme in Ost und West fest. Über 25 Jahre nach der Deutschen Einheit verstehen viele Menschen sowohl in Ost- als auch und in Westdeutschland nicht, warum es immer noch unterschiedliche Rentensysteme gibt. Die Schaffung eines einheitlichen Rentensystems ist daher auch ein wichtiger Beitrag zur innerdeutschen Gerechtigkeit. Bemerkenswert ist, dass sich die ostdeutschen CDU-Abgeordneten nicht nur gegen die ostdeutschen Rentner, sondern auch gegen ihre Bundeskanzlerin stellen. Diese hat klargestellt, dass die Rentenanpassung kommen wird."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 33 vom 19. Januar 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Januar 2016

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