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SOZIALES/2482: Geschlechterquote in Aufsichtsräten - Ab jetzt gilt es!


SPD-Pressemitteilung vom 30. Dezember 2015

ASF zur Geschlechterquote in Aufsichtsräten: Ab jetzt gilt es!

Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst trat am 1. Mai 2015 in Kraft. Für die Neubesetzung von Aufsichtsratsposten börsennotierter und voll mitbestimmungspflichtiger Unternehmen gilt ab dem 1. Januar 2016 eine Geschlechterquote von 30 Prozent. Hierzu erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner:


Der Frauenanteil in den Führungsetagen der deutschen Wirtschaft, insbesondere in den Vorständen, ist nach wie vor beschämend niedrig. Auch wenn sich der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der börsennotierten Unternehmen in Deutschland in den letzten Jahren merklich erhöht hat, liegt er immer noch bei mageren 21,4 Prozent. Unter den Vorständen finden sich gar nur 5,2 Prozent Frauen. Es ist höchste Zeit, dies zu ändern.

Ab dem 1. Januar 2016 gilt für börsennotierte und voll mitbestimmte Unternehmen eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent bei Neubesetzungen von Aufsichtsräten. Diese Regelung betrifft etwa 100 Unternehmen - jedoch mit Signalwirkung für die gesamte Privatwirtschaft.

Die Geschlechterquote in Aufsichtsräten ist alles andere als ein zahnloser Tiger: Denn wird die Mindestquote nicht erfüllt, bleiben die für das unterrepräsentierte Geschlecht vorgesehenen Plätze unbesetzt. Doch diese Machtverschiebung wird sich keine Seite leisten wollen - weder die Anteilseigner- noch die Arbeitnehmerseite.

Auch für den Bund gilt ab 2016 eine Geschlechterquote von 30 Prozent für die Neubesetzung von Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen. Ab dem Jahr 2018 soll dieser Anteil weiter auf 50 Prozent erhöht werden. Gleiches gilt für wesentliche Gremien, in die der Bund Mitglieder entsendet.

Damit ist die Zeit der erfolglosen, freiwilligen Selbstverpflichtungen der Wirtschaft endlich vorbei. Die Quote für Aufsichtsräte wird Strukturen aufbrechen und die Unternehmenskultur verändern. Sie ist ein Riesenerfolg, für den die SPD gemeinsam mit vielen Frauenverbänden lange gekämpft hat.

Die Zielgröße von mindestens 30 Prozent ist nur ein erst Schritt. Unser Ziel bleibt die paritätische Besetzung von Führungspositionen in allen börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen. Die Wirtschaft ist gut beraten, den Kulturwandel nun aktiv anzugehen und sich selbst auch ehrgeizige Ziele für die Vorstandsetagen und die beiden darunter liegenden Führungspositionen zu setzen - auch im eigenen Interesse. Denn gemischte Führungsteams stärken nachweislich den Unternehmenserfolg - und das kann der Wirtschaft doch nur recht sein.

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Quelle:
SPD-Pressemitteilung 272/15 vom 30. Dezember 2015
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
Bürgerbüro, Willy-Brandt-Haus
Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin
Tel.: 030/25 991-300, Fax: 030/25 991-507
E-Mail: pressestelle@spd.de
Internet: www.spd.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Dezember 2015

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