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SOZIALES/2090: Betreuungsgeldergänzungsgesetz - Schwarz-gelbes Geschenk für die Versicherungswirtschaft


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 14. Mai 2013

Arbeitsgruppe: Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Schwarz-gelbes Geschenk für die Versicherungswirtschaft - nicht für Familien



Zur Anhörung zum Betreuungsgeldergänzungsgesetz im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erklärt die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks:

Die Anhörung hat die Klientelpolitik von Schwarz-Gelb einmal mehr offenbart. Die Regierungskoalition plant, Modelle einer privaten Altersvorsorge oder eines privaten Bildungssparens als weitere Variante des Betreuungsgelds zu fördern. Es war bizarr, dass Sachverständige der Versicherungswirtschaft in der Anhörung begeistert aufzählten, welche neuen Versicherungsmodelle dank des neuen Gesetz ermöglicht werden. Es wurde deutlich, dass das Gesetz ein Geschenk für die Versicherungswirtschaft ist, aber nicht für Familien.

Dieses Gesetz konterkariert das Ziel einer gebührenfreien und qualitativ hochwertigen Bildung von Anfang an. Ebenso wie das Betreuungsgeldgesetz setzt es einen Anreiz, Kinder nicht in einer öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung zu fördern. Es verstärkt damit die bildungs- und integrationspolitisch negativen Effekte des Betreuungsgeldes.

In der Anhörung wurde auch deutlich, dass eine neue Ungleichbehandlung entsteht. Zum Einen sollen nur diejenigen Familien gefördert werden, die für ihr Kind kein öffentlich gefördertes Betreuungsangebot in Anspruch nehmen. Zum Anderen sind vor allem besser verdienende Familien in der Lage, privat finanzierte Vorsorgemodelle zu bezahlen - im Gegensatz zu Familien mit niedrigen Einkommen.

Niemand braucht ein Gesetz, das neue soziale Schieflagen schafft, der öffentlichen Förderung von Kindern zuwiderläuft und allein Klientelinteressen bedient. Daher fordern wir Schwarz-Gelb auf, das Gesetzgebungsverfahren umgehend zu stoppen.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 583 vom 14. Mai 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2013