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RECHT/678: Für ein inklusives Wahlrecht


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 21. Februar 2019

Arbeitsgruppe: Beauftragte/r für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Für ein inklusives Wahlrecht


Angelika Glöckner, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen:

Das Bundesverfassungsgericht erklärt generalisierten Wahlrechts-ausschluss für Menschen mit Behinderungen für verfassungswidrig. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die sofortige Aufhebung von Wahlrechtsausschlüssen.

"Seit mehreren Jahren setzen wir uns als SPD-Bundestagsfraktion für ein inklusives Wahlrecht in Deutschland ein und damit für die Aufhebung des Wahlrechtsausschlusses von Menschen mit Behinderungen bei Bundestags- und Europawahlen. Bisher war dazu innerhalb der großen Koalition aber keine Einigung möglich. CDU und CSU haben die Umsetzung des inklusiven Wahlrechts bisher blockiert, das muss sich umgehend ändern. Dafür setzen wir uns als SPD Bundestagsfraktion ein.

Heute hat nun das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass der generelle Wahlrechtsausschluss von mehr als 80.000 betroffenen Menschen, die unter rechtlicher Vollbetreuung stehen, gegen das Grundgesetz verstößt. Hintergrund war eine Klage von Betroffenen nach der Bundestagswahl 2013.

Wir hoffen, dass wir mit dem Koalitionspartner nun schnellstmöglich zu einer Regelung im Sinne der Betroffenen kommen und dass die Union ihre Blockadehaltung aufgibt. Dass es dazu aber erst eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts brauchte, ist mehr als bedenklich."

Copyright 2019 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 21. Februar 2019
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Februar 2019

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