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RECHT/669: Mieterschutzgesetz geht in die parlamentarischen Beratungen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 19. Oktober 2018

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Mieterschutzgesetz geht in die parlamentarischen Beratungen


Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher;
Michael Groß, zuständiger Berichterstatter:

Mit der ersten Lesung im Deutschen Bundestag starten heute die parlamentarischen Beratungen zum Mieterschutzgesetz. Die zunehmend dramatische Lage auf dem Wohnungsmarkt macht eine Stärkung des Mieterschutzes dringend erforderlich. Der Regierungsentwurf ist ein erster wichtiger Schritt dazu. Die SPD-Bundestagsfraktion plädiert für noch weitergehende Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter. Ziel ist ein Inkrafttreten zum 1.1.2019.

"Der Gesetzentwurf sieht die Senkung der Umlagefähigkeit von Modernisierungskosten von derzeit elf auf acht Prozent vor. Zusätzlich soll erstmalig eine bundesweite Kappungsgrenze für Mieterhöhungen infolge von Modernisierungskosten gelten. Die Miete soll maximal um drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen dürfen. Wenn Mieterinnen und Mieter gezielt aus ihren Wohnungen herausmodernisiert werden, kann künftig ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro verhängt werden.

Diese Regelungen wollen wir zugunsten der Mieterinnen und Mieter weiter verbessern: Wir wollen die Umlagefähigkeit auf sechs Prozent und die Kappungsgrenze auf zwei Euro zu senken. Dies geht über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags hinaus, doch die ernste Lage auf dem Wohnungsmarkt macht es aus unserer Sicht erforderlich, die Festlegungen von Januar dieses Jahres zu überdenken.

Mit der im Gesetzentwurf enthaltenen Verpflichtung von Vermietern zur Offenlegung der Vormiete können Mieter künftig vor Abschluss eines Mietvertrags erkennen, wenn unzulässig hohe Mieten verlangt werden. Damit wird die Mietpreisbremse verbessert. Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt brauchen wir die bundesweite Geltung, vor allem, weil immer mehr unionsgeführte Länder die Mietpreisbremse auslaufen lassen. Ferner muss der Betrachtungszeitraum für Mietspiegel von vier auf sechs Jahre erweitert werden. Das anstehende parlamentarische Verfahren muss genutzt werden, um diese Vereinbarung des Wohngipfels vom 21.9.2018 schnellstmöglich umzusetzen."

Copyright 2018 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. Oktober 2018
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Oktober 2018

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