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RECHT/457: Zusammenschluss der Parlamente für eine EU-weite Geschlechterquote


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 20. Juni 2013

Arbeitsgruppe: Rechtspolitik

Zusammenschluss der Parlamente für eine EU-weite Geschlechterquote



Nach der Anhörung der nationalen Parlamente im Rechts- und Frauenausschuss des Europäischen Parlaments am 19. Juni erklären die stellvertretenden rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Eva Högl und die SPD-Europaabgeordnete Kerstin Westphal:

Nach dem Meinungsaustausch zwischen Parlamentarierinnen und Parlamentariern des Europäischen Parlaments und nationalen Parlamenten ist klar: Die SPD hält an ihrer Forderung zu Geschlechterquoten in Aufsichtsräten fest: Wir brauchen eine europaweite Quote von 40 Prozent für das unterrepräsentierte Geschlecht in allen Vorständen und Aufsichtsräten großer kapitalmarktorientierter Unternehmen.

Hierfür werden wir uns sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene einzusetzen. Dem Komplettversagen der schwarz-gelben Bundesregierung in der Gleichstellungspolitik muss endlich ein Ende gesetzt werden. Mit veränderten Mehrheiten nach der Bundestagswahl am 22. September 2013 werden wir diesem Trauerspiel unverzüglich eine Alternative entgegen setzen.

Aufgabe des Europäischen Parlaments ist es jetzt den Richtlinienvorschlag entschieden zu verbessern. Dazu gehört den Anwendungsbereich zu erweitern und Geschlechterquoten auch für Vorstände und nicht nur für Aufsichtsräte einzuführen. Denn derzeit werden gerade einmal drei Prozent aller Vorstandsposten in DAX-Unternehmen mit Frauen besetzt. Gestrichen werden muss ferner die Ausnahme für technische Unternehmen. Es ist nicht ersichtlich, warum ein Aufsichtsrat eines Unternehmens mit einem geringen weiblichen Anteil in der Belegschaft keine Frauen braucht - sie stehen ja nicht an der Werkbank sondern sitzen im Aufsichtsrat.

Die Geschlechterquote ist nur dann wirksam, wenn sie mit harten Sanktionen begleitet wird. Das Beispiel Norwegen zeigt, dass bereits die Androhung von Sanktionen zu angemessener Geschlechterverteilung bei der Besetzung von Führungsposten führt. Vorstellbare Sanktionen sind zum Beispiel die Verweigerung der Teilnahme an Ausschreibungen, Strafzahlungen oder die Nichtigkeit der Wahl des Aufsichtsrates.

Das Europäische Parlament berät am heutigen Donnerstag im Justizausschuss über die Rechtsgrundlage. Änderungen am Gesetzesvorschlag der EU-Kommission wird das Parlament bis Ende August anbringen.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 752 vom 20. Juni 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juni 2013