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RECHT/425: Leistungsschutzrecht - Unausgegorener Gesetzentwurf


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 31. Januar 2013

Arbeitsgruppe: Rechtspolitik

Leistungsschutzrecht: Unausgegorener Gesetzentwurf



Zur gestern vom Rechtsausschuss durchgeführten öffentlichen Anhörung hinsichtlich des von der Bundesregierung geplanten Leistungsschutzrechts für Presseverlage erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka:

Die gestrige Anhörung hat die großen Vorbehalte, gegen das von der Bundesregierung vorgesehene Leistungsschutzrecht, nicht beseitigen können. Weder konnte nachgewiesen werden, warum die Einführung eines eigenständigen Schutzrechts gegenüber den Suchmaschinenbetreibern für Presseverlage zwingend notwendig ist, noch konnten die von allen namhaften Urheberrechtsexperten erhobenen verfassungs- und europarechtlichen Bedenken gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung ausgeräumt werden. Auch Journalisten werden in Bezug auf den Schutz ihrer Beiträge im Verhältnis zum Verleger schlechter gestellt.

Die prognostizierten Kollateralschäden, die die Einführung eines Leistungsschutzrechts nach sich ziehen wird, sind nicht von der Hand zu weisen. Mit Einbußen bei Qualitätsjournalismus und Pressevielfalt ist zu rechnen, weil im Endeffekt wahrscheinlich nur große und marktbeherrschende Verlage und Suchmaschinen-Betreiber davon profitieren werden. Einzelne

Journalisten, kleine spezialisierte Verlage und andere Internetdienstleister werden das Risiko zu tragen haben, dass ihre Inhalte in Zukunft im Internet nicht mehr auffindbar sind.

Darüber hinaus sind viele Einzelheiten im Entwurf weiter unklar, insbesondere die Frage, wie der Konflikt zwischen Leistungsschutz und Autorenrechten aufgelöst werden soll. Der Gesetzentwurf ist vollkommen unausgegoren.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 101 vom 31. Januar 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Februar 2013