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RECHT/424: Über Kindeswohl nicht im Hau-Ruck-Verfahren entscheiden


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 31. Januar 2013

Arbeitsgruppe: Rechtspolitik

Über Kindeswohl nicht im Hau-Ruck-Verfahren entscheiden



Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur "Elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern" erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka:

Das Gesetz ist ein lauer Kompromiss der Koalition. Vielleicht gut gemeint, aber nicht gut gemacht.

Dass künftig im Regelfall über das Sorgerecht und damit auch über das Kindeswohl in einem Hau-Ruck-Verfahren entschieden werden soll, ist kein gutes Signal. Das vorgesehene vereinfachte, schriftliche Verfahren zur Entscheidung über das Sorgerecht wird vollkommen zu Recht von der gerichtlichen Praxis missbilligt. Die betroffenen Familienrichter werden als eine Art Verwaltungsbehörde missbraucht: Sie lesen den schriftlichen Antrag des Vaters sowie die schriftliche Antwort der Mutter und sollen dann eine weitreichende Entscheidung über das künftige Sorgerecht treffen, ohne jemals mit den betroffenen Eltern oder dem Kind ein Wort gewechselt zu haben.

So darf man nicht mit dem Kindeswohl in unserem Land umgehen. Denn das Kindeswohl ist keine Nebensache, über die man nach Aktenlage entscheidet.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 094 vom 31. Januar 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Februar 2013