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RECHT/407: Gesetzesentwurf zur Beschneidung - Kindeswohl darf nicht verletzt werden


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 4. Oktober 2012

Arbeitsgruppe: Rechtspolitik

Kindeswohl darf nicht verletzt werden



Zum durch die Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zur Beschneidung erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka:

Durch eine gesetzliche Regelung dürfen aus unserer Sicht keine Spielräume eröffnet werden, die das Kindeswohl erheblich verletzen. Jeder Gesetzesentwurf muss sich daher an folgenden fünf Kriterien messen lassen:

  • eine ausreichende medizinische Ausbildung der Person, die eine Beschneidung vornehmen darf;
  • die Vornahme einer lokalen Betäubung;
  • eine umfassende Aufklärung der Eltern durch einen Mediziner über Art, Umfang und Folgen des Eingriffs;
  • die Bescheinigung eines Mediziners, dass der Gesundheitszustand des Jungen eine Beschneidung erlaubt;
  • ein "natürliches Vetorecht" älterer Jungen wie vom Deutschen Ethikrat gefordert.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 1040 vom 4. Oktober 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Oktober 2012