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INNEN/2944: Engagement gegen Rechts geht weiter


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 17. Januar 2017

Arbeitsgruppe: Inneres

Engagement gegen Rechts geht weiter


Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Das Bundesverfassungsgericht hat sich heute gegen ein Verbot der NPD ausgesprochen. Eine positive Entscheidung wäre für unser Engagement gegen Rechts hilfreich gewesen, denn sie hätte die Partei als Organisation getroffen und auch die Finanzierung aus Steuergeldern beendet. Damit hätten wir unsere Aufgabe aber noch lange nicht erfüllt. Wir müssen dem Rechtsextremismus weiterhin konsequent entgegentreten und uns für eine umfassende Prävention und Aufklärung gegen Menschenfeindlichkeit und Rassismus in unserer Gesellschaft einsetzen.

"Die ablehnende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im NPD-Verbotsverfahren ist für uns sehr enttäuschend. Die SPD-Bundestagsfraktion macht sich seit vielen Jahren für ein Verbot der NPD stark und hat den Antrag des Bundesrates unterstützt. Natürlich hätten wir uns ein anderes Urteil gewünscht. Auch wenn die NPD eindeutig verfassungsfeindliche Ziele hat, liegen die Hürden für ein Parteiverbot sehr hoch. Der Senat hat hier wegweisende Grundsätze für ein Verbot von Parteien in unserer heutigen gefestigten Demokratie aufgestellt. Unabhängig vom Ergebnis ist dieses Urteil daher auch von ganz grundsätzlicher Bedeutung. Die Richterinnen und Richter haben die NPD letztendlich als zu unbedeutend eingeschätzt, als dass ein Verbot gerechtfertigt wäre. Unser aller Engagement im Kampf gegen Rechtsextremismus - staatliche Behörden genauso wie zivile Organisationen und Initiativen - muss weitergehen. Denn auch ein Verbot der NPD hätte nichts an der rechtsextremen Gesinnung in den Köpfen der Anhänger und Sympathisanten geändert. Dafür ist eine umfassende Prävention durch Bildung, Aufklärung, Demokratieförderung und Ausstiegshilfen notwendig. Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir beispielsweise die Mittel für das Präventionsprogramm "Demokratie leben!", das in der Demokratieförderung und der Extremismusprävention engagierte Projekte unterstützt, in den vergangenen Jahren auf über 100 Millionen Euro mehr als verdreifacht. Insgesamt sehen wir Prävention als eine Daueraufgabe, die auch dauerhaft finanziert werden muss. Darum wollen wir mit einem Demokratiefördergesetz des Bundes die Strukturen der Präventionsarbeit langfristig und nachhaltig sichern."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 13 vom 17. Januar 2017
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Januar 2017

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