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INNEN/2828: Zukunft der Stasi-Unterlagen-Behörde - Ergebnisse der Experten abwarten



Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 13. Januar 2016

Arbeitsgruppe: Kultur und Medien

Zukunft der Stasi-Unterlagen-Behörde: Ergebnisse der Experten abwarten

Siegmund Ehrmann, zuständiger Berichterstatter:

Bei Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption im Jahr 2008 hatte die
damalige Große Koalition die Einsetzung einer Expertenkommission zur Zukunft
der Stasi-Unterlagenbehörde (BStU) gefordert. Die Kommission nahm ihre
Arbeit erst im November 2014 auf. Sie sollte völlig unabhängig alle
Möglichkeiten erörtern, wie in Zukunft mit der Stasi-Unterlagenbehörde
vorgegangen werden soll und in welchen Strukturen die wichtige Arbeit zur
Aufarbeitung der Stasi-Verbrechen fortgeführt werden kann. Die
SPD-Bundestagsfraktion plädiert dafür, dieses Ergebnis abzuwarten, bevor
der Bundesbeauftragte für eine volle weitere Amtszeit im Bundestag gewählt
wird.

"Im Frühjahr dieses Jahres werden endlich die Ergebnisse der Expertenkommission zur Zukunft der Stasi-Unterlagenbehörde erwartet und es gebührt einen großen Respekt vor den Entscheidungen, die dort getroffen und dem Parlament als Handlungsempfehlungen vorgeschlagen werden. Die Umsetzung des Beschlusses von 2008, eine neue Gedenkstättenkonzeption zu schaffen, wurde von der schwarz-gelben Koalition in der vergangenen Legislaturperiode verschleppt.

Vor dem Hintergrund dieser wichtigen anstehenden Schritte ist es nicht nur angemessen, sondern auch geboten, keine parlamentarischen Entscheidungen zu treffen, ohne dass die Ergebnisse der Expertenkommission parlamentarisch bewertet wurden. Deshalb sollte eine endgültige Entscheidung über die zweite Wahlperiode von Roland Jahn bis dahin zurückgestellt werden. Aus unserer Sicht ist die Entscheidung darüber, ob der nächste Bundesbeauftragte unmittelbar vor den Ergebnissen der Expertenkommission für weitere fünf Jahre gewählt werden sollte, unabhängig von der Person Roland Jahn zu treffen, dessen Integrität für uns außer Zweifel steht.

Wir halten es insofern für eine sinnvolle und sachlich gut zu begründende Erwägung, dass Roland Jahn die Amtsgeschäfte zwischenzeitlich für einen klar definierten Zeitraum fortführt. Das ist nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz auch zulässig. Wenn die Vorschläge der Kommission bekannt und politisch bewertet sind, erst dann weiß im Übrigen auch Roland Jahn, ob die dann anzustrebende Struktur des BStU noch zum ihm passt und er diese auszufüllen bereit ist."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 16 vom 13. Januar 2016
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Januar 2016

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