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INNEN/2402: Regierungsentwurf zur Bürgerbeteiligung fällt bei Sachverständigen durch


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 19. Februar 2013

Arbeitsgruppe: Inneres

Regierungsentwurf zur Bürgerbeteiligung fällt bei Sachverständigen durch



Zur öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Kirsten Lühmann: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hält nicht, was sein Titel verspricht. Er bewirkt weder eine nennenswerte Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung noch eine konsequente Vereinheitlichung des Planungsrechts. Aus den Erfahrungen mit Konflikten bei großen Infrastrukturprojekten wie Stuttgart 21 müssten klare Konsequenzen gezogen werden. Wichtig wäre es, die Öffentlichkeit vor Beginn des Verfahrens verpflichtend in die Diskussion einzubeziehen, über die Möglichkeiten der Einflussnahme zu informieren und mögliche Alternativen zu diskutieren.

Stattdessen enthält der Gesetzentwurf nach Bewertung von Sachverständigen eine "zahnlose" Regelung, nach der die Behörden auf eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung "hinwirken" sollen. Keine Pflicht, keine Sanktionen. Das ist die denkbar schwächste Handlungsanweisung, die man sich für eine Behörde vorstellen kann. Dabei kann eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nicht nur die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhen, sondern auch gerichtliche Auseinandersetzungen in der Folge vermeiden. Sie beschleunigt also unter dem Strich die Umsetzung von Bau- oder Verkehrsprojekten.

Auch bei dem Versuch, das Genehmigungsverfahren zu vereinheitlichen, also die vielen widersprüchlichen Vorgaben in unterschiedlichen Gesetzen (Verwaltungsverfahrensgesetz, Bundesfernstraßengesetz, Eisenbahngesetz, Luftverkehrsgesetz und so weiter) auf eine Linie zu bringen, springt die Bundesregierung zu kurz. So schreibt das Verwaltungsverfahrensgesetz zum Beispiel eine öffentliche Erörterung vor, nach dem Bundesfernstraßengesetz bleibt dies jedoch weiterhin optional.

Die Gültigkeitsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen liegt nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz bei fünf Jahren. Nach den einzelnen Fachgesetzen kann sie jedoch auf 15 Jahre verlängert werden. In einem so langen Zeitraum können sich die Verhältnisse und der Kreis der Betroffenen gravierend geändert haben. Da sind Auseinandersetzungen vorprogrammiert.

Die Gesetzentwurf der Regierung Merkel zeigt ein paternalistisches Staatsverständnis, nach dem die Bürger und Bürgerinnen ein Projekt vor die Nase gesetzt bekommen und bei eventuellen Einwänden eines Besseren belehrt werden müssen. Das ist nicht geeignet, die anstehenden Herausforderungen in der Infrastruktur sowohl bei der Energiewende als auch beim integrierten Verkehrskonzept anzugehen.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 175 vom 19. Februar 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Februar 2013