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INNEN/2391: Barrierefreiheit und Inklusion auch im Wahlrecht - SPD-Bundestagsfraktion bringt Antrag ein


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 31. Januar 2013

Arbeitsgruppe: Inneres

Barrierefreiheit und Inklusion auch im Wahlrecht - SPD-Bundestagsfraktion wird Antrag einbringen



Zu dem geplanten Antrag der SPD-Bundestagsfraktion, die Vorschriften zum Wahlrechtsausschluss zu ändern und Erleichterungen für Analphabeten zu schaffen, erklären die zuständige Berichterstatterin Gabriele Fograscher und die Abgeordneten Ulla Schmidt und Swen Schulz:

In Deutschland leben etwa 7,5 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter, die von funktionalem Analphabetismus betroffen sind. Davon können zwei Millionen nur einzelne Wörter lesen und schreiben. Sie haben zwar das Wahlrecht, können dieses aber häufig ohne fremde Hilfe nicht eigenständig ausüben. Ihnen das Wählen zu erleichtern, ist ein Ziel des Antrages.

Deshalb sollen bei künftigen Wahlen zum Bundestag und zum Europäischen Parlament die Stimmzettel neu gestaltet werden. Neben dem Namen des Kandidaten oder der Kandidatin soll ergänzend sein beziehungsweise ihr Bild abgedruckt werden und neben dem Namen der Partei das Parteisymbol.

Der Ausschluss vom Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen aufgrund einer Betreuung in allen Angelegenheiten und aufgrund der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf Anordnung nach dem Strafgesetzbuch bei Bundestagswahlen und Europawahlen bedarf dringend einer politischen Neubewertung. Das aktive und passive Wahlrecht steht grundsätzlich jeder Bürgerin und jedem Bürger nach Artikel 38 des Grundgesetzes zu.

Nach den geltenden Menschenrechtsstandards sind diese Ausschlusstatbestände nicht zu rechtfertigen und sie widersprechen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Ähnliches gilt für den Wahlrechtsentzug bei Straftätern, die während Begehung der Tat schuldunfähig waren und in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Menschen mit ähnlichem Krankheitsbild, die ebenfalls in einer Psychiatrie untergebracht sind, aber keine Straftat begangen haben, verlieren ihr Wahlrecht nicht.

Wir fordern in diesem Antrag die Bundesregierung auf, unverzüglich die in ihrem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention beschlossene Studie zur aktiven und passiven Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an Wahlen zum Abschluss zu bringen und die von ihr angekündigten Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Partizipation vorzulegen.

Nur so schaffen wir Barrierefreiheit und Inklusion im Wahlrecht.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 103 vom 31. Januar 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Februar 2013