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EUROPA/1366: Volksabstimmung Schweiz - Personenfreizügigkeit in der EU darf nicht in Frage gestellt werden


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 10. Februar 2014

Arbeitsgruppe: Angelegenheiten der Europäischen Union

Volksabstimmung Schweiz: Personenfreizügigkeit in der EU darf nicht in Frage gestellt werden



Axel Schäfer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Die enge Verzahnung der Schweiz mit der EU hat den Schweizern und der Schweizer Wirtschaft viele Vorteile gebracht. Die Personenfreizügigkeit in der EU ist dabei eine der größten Errungenschaften der europäischen Einigung und darf nicht in Frage gestellt werden. Nicht die Begrenzung von Zuwanderung, sondern kluge Städtebau- und Integrationspolitik sind unsere Antwort.

"Die SPD-Bundestagsfraktion respektiert die demokratische Entscheidung der Schweizer Wählerinnen und Wähler, die Zuwanderung zukünftig zu beschränken. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist jedoch klar: Die Personenfreizügigkeit ist eine der größten Errungenschaften der europäischen Einigung und darf nicht in Frage gestellt werden. Nicht die Begrenzung von Zuwanderung, sondern kluge Städtebau- und Integrationspolitik sind unsere Antwort.

Die bisherige enge Verzahnung der Schweiz mit der EU hat den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern sowie der Schweizer Wirtschaft viele Vorteile gebracht. Die Konsequenzen und Einschränkungen aus der Volksabstimmung müssen die Bürgerinnen und Bürger, die das gewollt haben, sowie die politisch Verantwortlichen natürlich selbst tragen.

Es muss Klarheit hergestellt werden, ob der Vertrag zur Freizügigkeit einzeln gekündigt werden kann oder das gesamte Vertragspaket mit der EU nichtig wird. Dies würde erhebliche Nachteile für die Menschen in der Schweiz und die eidgenössischen Unternehmen nach sich ziehen."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 36 vom 10. Februar 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Februar 2014