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FINANZEN/1774: Neue Regeln für Finanzmärkte - mehr Transparenz bei Anlageberatung


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 30. März 2017

Arbeitsgruppe: Finanzen

Neue Regeln für Finanzmärkte: Mehr Transparenz bei Anlageberatung


Sarah Ryglewski, zuständige Berichterstatterin;
Christian Petry, zuständiger Berichterstatter:

Mit dem zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz beschließt der Deutsche Bundestag heute zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung des Anlegerschutzes. Damit sorgt die SPD-Bundestagsfraktion für mehr Transparenz und Gerechtigkeit, insbesondere im Hinblick auf Vergütung, Charakter und Qualität von Finanzberatung.

"Mit dem zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz lassen wir bewusst zwei Wege einer Bankberatung offen - die provisionsbasierte und die unabhängige Honorarberatung. Wir stellen dabei sicher, dass die Kosten der Beratung in jedem Fall offengelegt werden. Dabei gilt: Provisionen sind nur dann erlaubt, wenn sie die Beratungsqualität verbessern. Außerdem sollen Kunden von Beginn an wissen, ob sie unabhängig oder auf Provisionsbasis beraten werden. Erst diese Transparenz ermöglicht einen fairen Vergleich zwischen Anbietern und verringert bestehende Wettbewerbsnachteile der unabhängigen Honorarberatung.

Die SPD-Bundestagsfraktion hätte auch Vertriebsmargen aus Festpreisgeschäften wie Provisionen behandelt. Uneingeschränkte Offenlegungspflichten für Festpreisgeschäfte im Sinne der Kunden wollte der Koalitionspartner aber nicht akzeptieren. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich hierfür in Zukunft weiter einsetzen.

Gleichermaßen setzen wir uns dafür ein, dass unabhängige Beratung auch begrifflich erkennbar sein sollte und eine Betonung des "Honorars" vermieden werden soll.

Zudem ersetzen wir das Beratungsprotokoll, das in der Praxis Schwächen zeigte, durch die neue Geeignetheitserklärung. Berater müssen künftig für den einzelnen Kunden nachweisen, dass das Produkt für den Kunden geeignet ist und darlegen, warum sie es empfohlen haben.

Durch den Einsatz der SPD-Bundestagsfraktion wurde weiter sichergestellt, dass die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu erstellenden Positionslimits so ausfallen müssen, dass eine Monopolisierung der Rohstoff- und Nahrungsmittelmärkte ausgeschlossen ist.

Zudem fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, sich bei der Europäischen Kommission für Regularien einzusetzen, die deutschen Förderbanken mit ihren sicheren Anlagestrategien sowohl regulatorisch als auch aufsichtstechnisch gerecht werden.

Eine strengere Regulierung des Hochfrequenzhandels mit dem Ziel einer Mindesthaltedauer von Wertpapieren hat der Koalitionspartner leider nicht mitgetragen."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 176 vom 30. März 2017
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. April 2017

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