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FINANZEN/1758: Kreditvergabe für junge Familien und Senioren wird erleichtert


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 21. Dezember 2016

Arbeitsgruppen: Finanzen, Recht und Verbraucherschutz

Kreditvergabe für junge Familien und Senioren wird erleichtert


Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher;
Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die heute im Bundeskabinett beschlossene Präzisierung der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienrichtlinie.

"Die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie hat in den vergangenen Monaten teilweise für Verunsicherung bei der Kreditvergabe gesorgt. Vor allem die Kreditvergabe bei altersgerechtem Umbau, bei Renovierungen und die Frage der künftigen Kreditfähigkeit haben in der Praxis zu Umsetzungsschwierigkeiten geführt. Banken haben wegen vermeintlichen Unklarheiten im Gesetz oft jungen Familien, befristet Angestellten und Senioren keine Kredite mehr gegeben.

Wie von der SPD-Bundestagsfraktion favorisiert hat das Bundeskabinett heute beschlossen, dass zukünftig bei der Berechnung der Sicherheiten für ein Darlehen Wertsteigerungen von Immobilien uneingeschränkt berücksichtigt werden dürfen, wenn das Darlehen dem Bau oder der Sanierung der Immobilie dient. Damit schaffen wir Klarheit, dass die gekaufte Immobilie als Sicherheit berücksichtigt werden kann. Banken haben nun Rechtssicherheit für die Kreditvergabe an junge Menschen und Senioren.

Im Gesetzgebungsverfahren wollen wir prüfen, ob die jetzt im Kabinett beschlossenen Änderungen, die in Fällen der Anschlussfinanzierung und Umschuldung in der Regel keine erneute Kreditwürdigkeitsprüfung bei demselben Kreditinstitut erforderlich machen, verbessert werden können. Kritisch sehen wir die vom Bundesfinanzministerium vorgeschlagene taktische Verknüpfung der Änderungen zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie im Rahmen des Entwurfs des so genannten Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetzes. Die weitgehend unkritischen Änderungen bezüglich der Wohnimmobilienkreditrichtlinie sollten möglichst zügig im Bundestag beschlossen werden. Der Entwurf des Finanzaufsichtsergänzungsgesetz stößt dagegen auf größere Bedenken im parlamentarischen Raum."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 815 vom 21. Dezember 2016
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Dezember 2016

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