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FINANZEN/1754: Verdoppelung der Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 800 Euro angestrebt


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 2. Dezember 2016

Arbeitsgruppen: Wirtschaft und Energie, Finanzen

SPD-Bundestagsfraktion strebt Verdoppelung der GWG Abschreibung auf 800 Euro an


Bernd Westphal, wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher;
Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:

Die SPD-Bundestagsfraktion will im Rahmen der parlamentarischen Beratung des zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG II) den Schwellenwert für die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter von 410 Euro auf 800 Euro verdoppeln.

"Der Schwellenwert für die geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) wurde seit Jahrzehnten nicht mehr verändert.

Die SPD-Bundestagsfraktion will ihn deshalb ab 1. Januar 2018 auf 800 Euro fast verdoppeln. Dadurch wird die sogenannte Poolabschreibung überflüssig. Der höhere GWG-Schwellenwert wird gerade im Handwerk und in mittelständischen Unternehmen zu deutlich spürbaren Entlastungen führen. Denn in fast jedem Betrieb gibt es pro Jahr mindestens eine Anschaffung, die zwischen 410 und 800 Euro kostet.

Wir setzen mit dieser Entscheidung ein deutliches Signal. Es geht uns gleichermaßen um soziale, wirtschafts- und finanzpolitische Verantwortung. Nicht zuletzt sind die Anhebung des GWG-Schwellenwertes und die Abschaffung der Poolabschreibung wichtige Bausteine zur Bürokratieentlastung. Alle Sachverständigen haben das bei der Anhörung zum Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag unterstrichen. Nach ihren Schätzungen zieht eine Anhebung auf 800 Euro eine Bürokratieentlastung von mindestens 60 Millionen Euro im Jahr nach sich. Diese Maßnahmen sind auch ein Beitrag zur Stärkung der Investitionen in Deutschland."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 764 vom 2. Dezember 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Dezember 2016

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