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FINANZEN/1677: Erleichterung der Kontoeröffnung für Flüchtlinge ist richtige Entscheidung



Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 3. September 2015

Arbeitsgruppe: Finanzen

Erleichterung der Kontoeröffnung für Flüchtlinge ist richtige Entscheidung

Jens Zimmermann, zuständiger Berichterstatter:

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat kürzlich mit einem Rundschreiben an die Deutsche Kreditwirtschaft eine Übergangslösung eingeführt, bis mit der Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie in Deutschland das Recht auf ein Giro-Konto für alle verankert wird. Danach sollen zur Eröffnung eines Bankkontos die meisten Behördendokumente ausreichen. Das ist eine richtige Entscheidung.

"Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Entscheidung der BaFin ausdrücklich, denn die steigenden Flüchtlingszahlen haben eine unbürokratische Übergangslösung nötig gemacht, die den Menschen hilft und die Behörden vor Ort entlastet.

Mit der nationalen Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie im kommenden Frühjahr wird das Recht für jeden Verbraucher auf Zugang zu einem Basiskonto mit grundlegenden Funktionen verankert - auch für Flüchtlinge. Ein Konto ist für Flüchtlinge wichtig, um sich zu integrieren, einen Job zu bekommen oder Sozialleistungen zu erhalten. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass das Umsetzungsgesetz möglichst schnell verabschiedet wird. Denn es braucht eine dauerhafte gesetzgeberische Lösung, die jedem Einzelnen das Recht auf ein Konto verleiht.

Gerade Flüchtlinge haben in Deutschland häufig große Schwierigkeiten, ein Giro-Konto zu eröffnen. Viele verfügen über keine Ausweispapiere, weil Sie ihnen auf der Flucht abgenommen wurden oder weil sie sie aus Angst vernichtet haben. Jede Bank muss nach dem Geldwäschegesetz vor Eröffnung eines Kontos die Identität des künftigen Kunden prüfen. Das Gesetz verpflichtet Banken deshalb dazu, die Identität der Kunden zu prüfen. Identitätsnachweise sind Ausweispapiere, also Personalausweise, Reisepässe oder ein Ausweisersatz.

Die EU-Zahlungskontenrichtlinie schafft in Artikel 16 erstmals auch das Recht für "Asylsuchende und Verbraucher ohne Aufenthaltstitel, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen nicht abgeschoben werden können", ein "Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen" zu eröffnen."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 600 vom 3. September 2015
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. September 2015

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