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FINANZEN/1588: Konsolidierung des Haushalts hat oberste Priorität


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 26. März 2014

Arbeitsgruppe: Haushalt

Konsolidierung des Haushalts hat oberste Priorität



Johannes Kahrs, haushaltspolitischer Sprecher:

Die Arbeitsgruppen Haushalt der Koalition haben gemeinsam getagt und die parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt vorbereitet. Die Einhaltung der vorgezeichneten Konsolidierungslinie muss oberste Priorität haben. Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2014 ist ein wichtiger Schritt hin zu dem gemeinsam vereinbarten Ziel, ab 2015 ohne die Aufnahme neuer Schulden auszukommen. In guter Atmosphäre haben wir die parlamentarischen Beratungen des Bundeshaushaltes 2014 vorbereitet.

"Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2014 ist ein wichtiger Schritt hin zu dem gemeinsam vereinbarten Ziel, ab 2015 - erstmals seit 1969 - ohne die Aufnahme neuer Schulden auszukommen. Der Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes 2014 sieht eine Nettokreditaufnahme von 6,5 Milliarden Euro beziehungsweise einen strukturellen Überschuss von 1,8 Milliarden Euro vor. Das ist ein wichtiger Beitrag für die dauerhafte Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen.

Die Arbeitsgruppen Haushalt der Koalition haben bei ihrer Klausur vereinbart, dass die Einhaltung der vorgezeichneten Konsolidierungslinie oberste Priorität hat. Dafür werden im Rahmen der parlamentarischen Beratungen alle Mittelansätze mit dem Ziel zusätzlicher Einsparungen kritisch hinterfragt. Zugeständnisse für zusätzliche Ausgaben zu Lasten zukünftiger Haushalte ohne entsprechende Gegenfinanzierung wollen wir vermeiden.

Die Koalitionsfraktionen begrüßen, dass ein Teil der im Koalitionsvertrag vereinbarten prioritären Maßnahmen für den Haushalt 2014 bereits in einer ersten Stufe umgesetzt sind. Das betrifft etwa zusätzliche Verkehrsinfrastrukturinvestitionen, die Anhebung der Städtebauförderung und zusätzliche Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit. Für die vereinbarten Maßnahmen für Kitas, Schulen und Hochschulen sowie für Forschung ist bisher nur eine globale Vorsorge getroffen. Diese werden wir bis zum Ende der parlamentarischen Beratungen in einzelnen Ressorts auflösen.

Zur Entlastung der Kommunen übernimmt der Bund 2014 erstmals die vollständigen Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Höhe von rund 5,5 Milliarden Euro. Dadurch werden die Kommunen gegenüber 2013 um mehr als eine Milliarde Euro entlastet. Da die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bis 2018 auf voraussichtlich über sieben Milliarden Euro steigen, profitieren die Kommunen auch künftig in erheblichem Umfang von der Kostenübernahme durch den Bund. Dies schafft Freiräume für notwendige Investitionen in den Kommunen.

Auch für den Bund setzt die Koalition mit den prioritären Maßnahmen wichtige Impulse für zusätzliche Investitionen. In den parlamentarischen Beratungen wollen wir Investitionen und weitere wachstumsorientierte Maßnahmen durch Umschichtungen aus anderen Bereichen noch weiter stärken.

Ein Beitrag zur Senkung der Schuldenstandsquote ist, dass durch die Gewinnabführung der Bundesbank in Höhe von 4,6 Milliarden Euro für 2013 ein Teil des für das Konjunkturpaket II geschaffenen Sondervermögens (Investitions- und Tilgungsfonds) getilgt werden kann. Das Sondervermögen wurde von der letzten großen Koalition beschlossen. Es ist gut, dass die neue große Koalition die damals vereinbarten Tilgungsregeln umsetzen kann."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 164 vom 26. März 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. März 2014