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FINANZEN/1284: Basel III darf Sparkassen nicht bestrafen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 15. Februar 2012

AG Finanzen

Basel III darf Sparkassen nicht bestrafen


Zu der Diskussion um die Auswirkungen von Basel III auf die Sparkassen erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Manfred Zöllmer:

Mit den neuen Eigenkapitalregeln (Basel III), die von der EU-Kommission erlassen und europaweit umgesetzt werden sollen, droht den Sparkassen eine übermäßige und nicht zu rechtfertigende Belastung. Wir fordern die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, daß die Sparkassen in Deutschland auch in Zukunft ihre Funktion als Kreditgeber für den deutschen Mittelstand erfüllen können.

Im September 2010 hatten die Chefs der Notenbanken und Aufsichtsbehörden von 27 Staaten im Baseler Ausschuß für neue Kapital- und Liquiditätsvorschriften für Bankeninstitute beschlossen. Die neuen Eigenkapitalregeln ziehen die Lehren aus der Finanzmarktkrise und sollen dazu beitragen, daß Finanzinstitute sich im Krisenfall aus eigener Kraft stabilisieren und retten können. Das ist ein richtiger Ansatz, aber nationalen Besonderheiten muß man im Detail Rechnung tragen.

Für die Sparkassen bedeutet die undifferenzierte Übernahme der neuen Vorschriften eine zusätzliche Belastung, weil zukünftig eine Unterlegungspflicht mit Eigenkapital für sparkassenübliche Beteiligungen, etwa an Landesbanken, erforderlich wird, die die Besonderheiten des bestehenden Finanzverbundes nicht ausreichend berücksichtigt. Eine Unterlegung der Beteiligung mit Eigenkapital führt zu einem Verzehr von Eigenkapital. Kapital, das dann fehlt, um die notwendigen und wichtigen Kredite zum Beispiel für den Deutschen Mittelstand zu gewähren. Es droht eine nicht hinnehmbare Kreditklemme.

Wir Sozialdemokraten hatten daher schon frühzeitig gefordert, daß die Umsetzung von Basel III im Wege einer Richtlinie erfolgt, damit nationalen Besonderheiten, wie die spezifischen Bedingungen der Finanzverbünde von Genossenschaftsbanken und Sparkassen, Rechnung getragen werden kann. Die Umsetzung der neuen EU-Eigenkapitalvorschriften nunmehr als Verordnung, so wie es auch die Bundesregierung wünscht, läßt notwendige Differenzierungen nicht zu. Insoweit muß die Bundesregierung, die für die Sparkassen so wichtigen Besonderheiten in das Gesetzeswerk hinein verhandeln.

Die Bundesregierung darf nicht zulassen, daß ausgerechnet die Finanzinstitute bestraft und übermäßig belastet werden, die in der Finanzkrise stabilisierend gewirkt haben. Damit wird letztlich der gesamte deutsche Mittelstand bestraft.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 160 vom 15. Februar 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Februar 2012