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ARBEIT/1174: Chance auf Rückkehrrecht vertan


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 31. März 2017

Arbeitsgruppe: Arbeit und Soziales

Chance auf Rückkehrrecht vertan


Gabriele Hiller-Ohm, zuständige Berichterstatterin:

Keine Einigung gab es beim Koalitionsausschuss am 29. März bei der Weiterentwicklung des Teilzeitrechts zum Recht auf befristete Teilzeit und Rückkehr in Vollzeitarbeit. Die Union blockiert die längst überfällige Weiterentwicklung des Teilzeitrechts. Damit kann das im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesetzesvorhaben nicht mehr vor der Bundestagswahl verbschiedet werden.

"Die Weiterentwicklung der Teilzeitarbeit ist klar im Koalitionsvertrag verankert. Allerdings konnte im letzten Koalitionsausschuss am 29. März keine Einigung erzielt werden, da CDU/CSU forderten, dass diese neue Regelung nur für Unternehmen ab einer Größe von 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten solle. Im Gegensatz dazu enthält der Gesetzesentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles einen Rückkehranspruch für Beschäftigte in Betrieben ab 15 Angestellten. Dies ist auch sinnvoll, denn heute haben Beschäftigte einen Rechtsanspruch von Voll- in Teilzeit zu wechseln, wenn das Unternehmen mindestens 15 Beschäftigte hat. Ein Wechsel zurück zur vorherigen Arbeitszeit müsste folglich dann auch in Betrieben ab 15 Beschäftigten möglich sein.

Wir haben in Deutschland seit 17 Jahren ein Recht auf Teilzeitarbeit. Viele Menschen machen davon gerne Gebrauch, 42 Prozent der Frauen und sieben Prozent der Männer, weil sie sich um Kinder oder Angehörige kümmern, die krank sind oder gepflegt werden müssen. Jetzt nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Rückkehrrecht in Vollzeit einräumen zu wollen, die in Unternehmen ab 200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern arbeiten, wäre eine Ungerechtigkeit all den Beschäftigten gegenüber, die in kleineren Betrieben ihr Recht auf Teilzeit wahrgenommen haben und wieder mehr arbeiten wollen.

Ein zeitgemäßes Teilzeitrecht ist überfällig. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden dieses Vorhaben konsequent weiterverfolgen."

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 185 vom 31. März 2017
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. April 2017

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