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ARBEIT/1066: Klaus Wiesehügel - Grundlegender Reformbedarf bei Mini-Jobs


SPD-Pressemitteilung 317/13 vom 25. Juni 2013

Klaus Wiesehügel: Grundlegender Reformbedarf bei Mini-Jobs

Zu den Vorschlägen des DGB und Wohlfahrtsverbänden für eine Reform der Mini-Jobs erklärt Klaus Wiesehügel, Mitglied im Kompetenzteam von Peer Steinbrück:



Bei den Mini-Jobs gibt es dringenden Reformbedarf, auch und vor allem im Interesse der Menschen, die diese Jobs machen. In den letzten Jahren gibt es die Tendenz, dass sozialversicherungspflichtige Vollzeit- und Teilzeitjobs in mehrere Mini-Jobs aufgeteilt wurden. Dadurch sind reguläre Jobs vernichtet worden.

Insbesondere im Mini-Job-Bereich ist Lohndumping an der Tagesordnung. Die extrem niedrigen Stundenlöhne von fünf Euro und weniger sind überproportional bei geringfügig Beschäftigten zu finden. Dazu hat auch die Streichung der Stundenbegrenzung zusätzlich beigetragen. Mini-Jobs unterliegen dem allgemeinen Arbeitsrecht wie gewöhnliche Arbeitsplätze auch. Gleichwohl werden grundlegende Ansprüche wie Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder der Kündigungsschutz häufig in der Praxis nicht gewährt.

Die SPD hat in ihrem Regierungsprogramm deshalb festgelegt, dass die Umgehung des Arbeitsrechtes auch bei Mini-Jobs künftig ausgeschlossen werden muss, und die Rechte der Beschäftigten in einem schriftlichen Arbeitsvertrag niedergelegt und kontrolliert werden müssen. Darüber hinaus werden wir die Minijobs mit dem Ziel der Gleichbehandlung aller Arbeitsverhältnisse grundlegend reformieren und weitere Schritte für eine eigenständige soziale Absicherung aller Beschäftigungsverhältnisse einleiten. Der DGB und die Wohlfahrtsverbände können sich sicher sein, dass wir an ihrer Seite stehen und die notwendigen Reformen zügig einleiten werden.

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Quelle:
SPD-Pressemitteilung 317/13 vom 25. Juni 2013
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2013