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ARBEIT/1028: Streikrecht in Kirchlichen Einrichtungen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 20. November 2012

Arbeitsgruppe: Arbeit und Soziales

Streikrecht in Kirchlichen Einrichtungen



Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Frage des Streikrechts in Kirchlichen Einrichtungen erklären der zuständige Berichterstatter im Ausschuss Arbeit und Soziales Ottmar Schreiner und die Kirchenbeauftragte Kerstin Griese:

Heute hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass kirchlich Beschäftigten nicht generell das Streiken verboten werden darf. Gleichzeitig wurde das grundgesetzlich verankerte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen auch in arbeitsrechtlichen Fragen bestätigt.

Dieses Urteil bietet die Chance, dass gleiche Arbeitnehmerrechte für alle Beschäftigten gelten und Gewerkschaften künftig an den Verhandlungen der Arbeitsrechtlichen Kommissionen beteiligt werden. Das Urteil entspricht unserer Vorstellung, dass das Streikrecht ein Grundrecht ist, das unteilbar ist.

Die Auseinandersetzungen beruhen auch auf den Veränderungen in der sozialen Arbeit. Wir sehen Entwicklungen wie Lohndumping und Outsourcing im Sozial- und Gesundheits- und Pflegebereich mit großer Sorge und wollen Regelungen finde, die für alle Anbieter sozialer Arbeit gelten. Wir brauchen deshalb einen Branchentarifvertrag Soziales, der für allgemeinverbindlich erklärt wird, um Lohndumping zu beenden und soziale Arbeit zu würdigen.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 1279 vom 20. November 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. November 2012