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BILDUNG/1419: Anerkennungsgesetz - Handlungsbedarf bei Beratung und Finanzierung


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 7. Juni 2017

Arbeitsgruppe: Bildung und Forschung

Anerkennungsgesetz - Handlungsbedarf bei Beratung und Finanzierung


Karamba Diaby, zuständiger Berichterstatter:

Das Anerkennungsgesetz (BQFG) regelt seit dem 1. April 2012 die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland. Der Bericht zum Anerkennungsgesetz 2017 zeigt neben der Wirksamkeit des Gesetzes auch den Handlungsbedarf auf.

"Das Anerkennungsgesetz ist für die Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt ein wichtiges Instrument. Die Zahl der Anträge auf Anerkennung vorhandener beruflicher Qualifikationen steigt: Wurden 2012 insgesamt 10.989 Anträge gestellt, so waren es 2015 bereits 19.389.

Auch die Nachfrage nach Beratungen steigt. Bis 2016 haben 233.000 Menschen die Möglichkeit einer Beratung genutzt. Erfreulich ist, dass der Anteil Geflüchteter, die sich beraten lassen, im Jahr 2016 bei über 40 Prozent lag. Das zeigt: Das Interesse ist groß, die bereits vorhandenen Kompetenzen anerkennen zu lassen.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt auch, dass bereits knapp 1.000 Förderanträge für den Anerkennungszuschuss eingegangen sind, den das Bundesbildungsministerium 2016 eingeführt hat. Mit dem Zuschuss setzte das Ministerium eine Forderung der SPD-Bundestagsfraktion um.

Es bleibt aber noch viel zu tun: Der Bericht zeigt, dass es sich lohnen kann, Maßnahmen zur Steigerung des Bekanntheitsgrades der gesetzlichen Möglichkeiten bei Unternehmen durchzuführen.

Zudem muss die Förderlücke bei den Lebenshaltungskosten geschlossen werden. Denn einige Antragsteller, die keine Sozialleistungen erhalten, können während der Qualifizierungsmaßnahmen die Lebenshaltungskosten nicht abdecken. Die SPD-Bundestagsfraktion schlägt hierfür ein Einstiegsdarlehen vor.

Ebenso ist eine qualifizierte Beratung für den Erfolg des Anerkennungsverfahrens wichtig. Der Bund muss deshalb dem Beispiel Hamburgs und Sachsen-Anhalts folgen und den Rechtsanspruch auf Beratung festschreiben."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 338 vom 7. Juni 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juni 2017

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