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BILDUNG/1396: Fünf Jahre Anerkennungsgesetz - Erfolg mit Verbesserungspotential


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 31. März 2017

Arbeitsgruppe: Bildung und Forschung

Fünf Jahre Anerkennungsgesetz - Erfolg mit Verbesserungspotential


Karamba Diaby, zuständiger Berichterstatter:

Das Anerkennungsgesetz (BQFG) regelt seit dem 1. April 2012 die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland. Der Bericht zum Anerkennungsgesetz aus dem Jahr 2016 zeigt die Wirksamkeit des Gesetzes - legt aber auch den Finger in die Wunde und benennt Förderlücken.

"Das Anerkennungsgesetz ist ein Erfolg. Seit 2012 steigt die Zahl der Neuanträge auf Anerkennung vorhandener beruflicher Qualifikationen von Jahr zu Jahr an. Allein bis 2015 haben 63.000 Menschen einen Antrag gestellt. Der Großteil der Eingewanderten kommt dabei aus unseren europäischen Nachbarländern. 74 Prozent der Anträge führten im Jahr 2015 zur Anerkennung der vollständigen Gleichwertigkeit.

Das ist ein Erfolg für die Menschen und für unsere Gesellschaft gleichermaßen: Das Anerkennungsgesetz ermöglicht den Menschen, die zu uns kommen, sich eine berufliche Zukunft aufzubauen und an unserer Gesellschaft teilzuhaben. Gleichzeitig decken wir so einen Teil des Fachkräftebedarfs.

Aber wir dürfen uns nicht zurücklehnen: Der aktuelle Bericht zeigt auch, wo weiterhin Förderlücken bestehen. Ein Teil der Antragsteller muss für die Anerkennung Nachqualifizierungen absolvieren. Währenddessen müssen die Lebenshaltungskosten abgedeckt sein. Die SPD-Bundestagsfraktion schlägt hierfür ein Einstiegsdarlehen vor. Diese Verbesserung ist für die Menschen nötig, die während der Qualifizierungsmaßnahmen keine Sozialleistungen beziehen. Denn wer seinen Lebensunterhalt während des Anerkennungsverfahrens nicht bestreiten kann, wird auch keinen Antrag auf Anerkennung vorhandener Qualifikationen stellen.

Und zu guter Letzt: Eine qualifizierte Beratung ist für den Erfolg des Anerkennungsverfahrens sehr wichtig. Nicht zuletzt Hamburg und Sachsen-Anhalt haben das erkannt und in den entsprechenden Ländergesetzen einen Rechtsanspruch auf Beratung festgeschrieben. Der Bund muss hier nachziehen und diesen Beispielen folgen."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 183 vom 31. März 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. April 2017

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