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SCHLESWIG-HOLSTEIN/2188: Bundesrat ohne klare Fronten (Der Landtag)


Der Landtag - Nr. 04 / Dezember 2017
Die Parlamentszeitschrift für Schleswig-Holstein

Bundesrat ohne klare Fronten


Um ein Bundesgesetz in Kraft zu setzen, ist eine Mehrheit im Bundestag nötig - und oft auch die Zustimmung der Länder im Bundesrat. Die Kompromissfindung zwischen den beiden Verfassungsorganen wird in den kommenden Jahren wohl schwieriger als bisher. Denn die Länderkammer ist nach den vier Landtagswahlen des Jahres 2017 so vielfältig wie nie zuvor. 13 unterschiedliche Regierungskonstellationen gibt es inzwischen in den 16 Bundesländern. Fünf verschiedene Parteien stellen Ministerpräsidenten. Die über Jahrzehnte übliche Unterteilung der Länderkammer in klare Blöcke mit A-Ländern (SPD-geführt) und B-Ländern (unionsgeführt) besteht nicht mehr.

Die Folge: Die Bundesregierung muss sich ihre Mehrheiten mühsam zusammensuchen. Denn um ein Gesetz durch den Bundesrat zu bringen, braucht sie die absolute Mehrheit. Es müssen also mindestens 35 der 69 Stimmen zusammenkommen. Die Stimmen eines Landes können nur geschlossen abgegeben werden, Enthaltungen zählen als Nein-Stimmen. Schwarz-Rot käme aus eigener Kraft nur auf 22 Stimmen. Allerdings wäre eine mögliche "GroKo" oder "KoKo" an allen 16 Landesregierungen beteiligt.

Die Länder können über den Bundesrat auch eigene Gesetzentwürfe auf den Weg bringen, ebenso Entschließungen mit Forderungen an die Bundesregierung. Entsprechend blickt die Landespolitik stets auch darauf, was sich im Bund tut. "Sie werden sich daran gewöhnen müssen, dass diese Regierung den Anspruch hat, die Interessen Schleswig-Holsteins endlich auch in Berlin glaubhaft zu vertreten", mahnte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) die Opposition während der Oktober-Sitzung. SPD-Fraktionschef Ralf Stegner meinte dagegen: "Seine Arbeit in Schleswig-Holstein muss man schon tun." Er warnte die Regierungskoalition davor, sich so sehr in die Bundespolitik einzumischen, "dass das Regieren in Schleswig-Holstein zumindest von einigen nahezu eingestellt wird".


Schleswig-Holstein im Präsidium

Seit dem 1. November 2017 und bis zum 31. Oktober 2020 ist Schleswig-Holstein im Präsidium des Bundesrates vertreten. Ministerpräsident Daniel Günther hat im Herbst den Posten des 2. Vizepräsidenten übernommen. Am 1. November 2018 hat Schleswig-Holstein für ein Jahr die Präsidentschaft inne und anschließend für ein weiteres Jahr das Amt des 1. Vizepräsidenten. Der Vorsitz fällt im jährlichen Wechsel einem anderen Bundesland nach einem festgelegten Turnus zu. Der Norden hatte zuletzt 2005/06 die Präsidentschaft. Der Bundesratspräsident leitet die Plenarsitzungen der Länderkammer. Und: Er übernimmt die Befugnisse des Bundespräsidenten im Fall von dessen Verhinderung oder "bei vorzeitiger Erledigung des Amtes". Außerdem richtet das Land mit der Präsidentschaft die alljährliche Feier zum Tag der Deutschen Einheit aus. Festakt und Bürgerfest sind für den 3. Oktober 2019 in Kiel geplant, wie die Staatskanzlei mitteilt.

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Quelle:
Der Landtag, Nr. 04 / Dezember 2017, S. 12
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Referat für Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement
Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel
Tobias Rischer (verantwortlich)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Januar 2018

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